Wegen einer Intervention der US-Börsenaufsicht SEC hat die Credit Suisse ihre vollen Geschäftszahlen vier Arbeitstage später publiziert. Am Inhalt hat dies nun nichts geändert – trotzdem muss die Bank über die Bücher.

Die Credit Suisse (CS) hat am Dienstag ihren Geschäftsbericht und die Traktanden für die Generalversammlung vom 4. April 2023 bekanntgegeben – eigentlich wäre dies alles schon am vergangenen Donnerstag geplant gewesen. Doch die Publikation wurde nach einer am vergangenen Mittwoch spätabends eingetroffenen Nachricht der US-Börsenaufsicht SEC gestoppt.

Im Nachgang schossen Spekulationen ins Kraut, und der Aktienkurs der Grossbank stürzte ab.

Nichts geändert

Nun heisst es vom Geldhaus, nach Abschluss der Gespräche mit der SEC bestätige die Gruppe die Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2022 – und zwar genau so, wie sie am 9. Februar 2023 bereits veröffentlicht worden wären. Und auch so, wie die zuvor veröffentlichten Finanzergebnisse für die Geschäftsjahre 2021 und 2020 es festhalten.

Wie auch finews.ch berichtete, meldete sich die amerikanische Behörde wegen einer Neuberechnung von Cashflow-Zahlen nochmals notfallmässig bei der CS. Allerding ist die über die Medien ventilierte Kritik der SEC an der Finanzberichterstattung der CS nicht ganz von der Hand zu weisen.

Gefahr von Fehlangaben drohte

Im aktuellen Geschäftsbericht gesteht die Grossbank ein, dass es in den Jahren 2021 und 2022 gewisse Schwächen in der Kontrolle der internen Berichterstattung gegeben habe; die Zahlen der Bank werden wie bei Unternehmen dieser Grösse üblich immer noch von externen Revisoren geprüft. In diesem Fall war dies die Big-Four-Beratungsfirma Pricewaterhouse Coopers (PwC), die sich kritisch über die internen Kontrollen für die Berichterstattung bis Ende 2022 äusserte.

Die Bank hat seither Gegenmassnahmen eingeleitet und fühlt sich nun sicher, dass die vermeldeten Zahlen den tatsächlichen Zustand der Gruppe «fair» wiedergeben, dies in allen materiell wichtigen Aspekten. Ohne die eingeleiteten Verbesserungen, das gesteht die CS aber ein, hätte die Gefahr von Fehlangaben weiterhin bestanden.

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