Grossbankenregulierung: Hinter den Kulissen wird um Kompromiss gefeilscht

In National- und Ständerat wird laut einem Bericht der Nachrichtenagentur «Reuters» vom Dienstag an einem Kompromissvorschlag zu der geplanten Änderung der Kapitalvorschriften für die global tätigen systemrelevanten Banken gearbeitet. Darunter fällt bekanntermassen einzig die UBS.

Laut Kreisen wird ein Vorschlag diskutiert, wonach die Grossbank ihre ausländischen Tochtergesellschaften nur zu 70 bis 80 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen müsste. Das würde die Belastung der UBS durch die geänderten Vorschriften um mehrere Milliarden Dollar reduzieren.

Wie viel zusätzliches Eigenkapital braucht es?

Die vom Bundesrat im April vorgelegte Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes sieht eine vollständige Unterlegung von 100 Prozent der Auslandstöchter vor. Bei einer Absenkung auf 80 Prozent entspräche das einem zusätzlichem Kernkapital rund 15 Milliarden Dollar, wie es weiter heisst. Die Regierung schätzt, dass ihr Plan die UBS dazu verpflichten würde, zusätzliches CET1-Kapital in Höhe von rund 20 Milliarden Dollar aufzubringen.

Die UBS hat den vorgeschlagenen Regulierungsplan als «extrem» kritisiert. Das würde die internationale Wettbewerbsposition der Grossbank schwächen und zu höheren Finanzierungs- und letztlich Kreditkosten führen.

Aufnahme der Beratungen im August

Die Wirtschaftskommissionen der beiden Kammern hatten bereits im Dezember einen separaten Kompromissvorschlag mit einer CET1-Unterlegung von mindestens 50 Prozent ins Spiel gebracht. Dieser stand auch bei einer Marathon-Anhörung im vergangenen Monat zur Debatte, als hochrangige Regierungsvertreter und Führungskräfte der UBS gemeinsam in einer hitzigen Sitzung in Bern den Parlamentariern gegenüberstanden.

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hatte Anfang Mai einen Entscheid zur Revision des Bankengesetzes vertagt. Man wolle Varianten und Alternativen zum Bundesratsentwurf diskutieren, hiess es. Die Beratung werde im August fortgesetzt.

Kopplung mit AT1 und PLB-Gebühr?

Laut den Quellen der Nachrichtenagentur seien auch verschiedene Möglichkeiten zur Kopplung der Regeln mit den Vorschriften zum Additional-Tier-1-Kapital (AT1) und einer Gebühr der UBS für den Public Liquidity Backstop (PLB) in der Diskussion.

Am Ende müsse ein Kompromiss stehen, der einerseits die Interessen der UBS berücksichtige und gleichzeitig robust genug sei, um eine Abstimmung im Ratsplenum zu bestehen, sagten die Quellen weiter.