GZO Spital Wetzikon geht in die Verlängerung
Mitte April hatten die Sachwalter des GZO Spital Wetzikon darüber informiert, dass die für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung verschoben wird, damit ein Ende März eingetroffenes Kaufangebot für die Übernahme des Spitalbetriebs eingehend geprüft werden kann. Am Montagmorgen haben die Sachwalter nun mitgeteilt, dass die Verhandlungen mit der Interessentin noch andauerten.
«Falls die Bedingungen des Angebots erfüllt werden können und ein Verkauf zustande kommt, könnte den Gläubigern unter Umständen ein angepasster Nachlassvertrag mit besseren Konditionen unterbreitet werden», halten die Sachwalter in ihrem jüngsten Schreiben fest. Sie hätten vor diesem Hintergrund dem Nachlassgericht (Bezirksgericht Hinwil) am 1. Juni einen Zwischenbericht eingereicht und mit diesem die weitere Verlängerung der definitiven Nachlassstundung um sechs Monate beantragt.
Letztmalige Erstreckung der Nachlassstundung
Das Gericht habe am 9. Juni 2026 festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine solche Verlängerung der definitiven Nachlassstundung gegeben seien. Entsprechend sei die Frist bis zum 19. Dezember 2026 verlängert worden, letztmals, weil eine weitere Erstreckung nicht zulässig wäre.
GZO und Sachwalter stünden mit der Interessentin in engem Kontakt. Die Sachwalter wollen über das weitere Verfahren und die geplante Gläubigerversammlung informieren, «sobald der Stand der laufenden Verhandlungen es erlaubt».
Auch das GZO hat zur Verlängerung der Nachlassstundung Stellung genommen. Das Gericht sei zum Schluss gekommen, dass in den kommenden sechs Monaten die Aussicht auf den Abschluss eines Nachlassvertrages glaubhaft sei und dieser für die Gläubiger zu einem mutmasslich besseren Ergebnis führen werde als die Durchführung eines Konkurses. Zudem betont das GZO, dass der Spitalbetrieb weiterhin stabil läuft und damit eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung gewährleistet ist.
Hoffnungsschimmer für die Obligationäre
Hinter dem Kaufangebot dürfte Aevis Victoria bzw. deren Tochter Swiss Medical Network stehen, wohl mit Schützenhilfe einer auf Spezialsituationen ausgerichteten Anlagegesellschaft aus Übersee.
Dass sich die Angelegenheit damit weiter dahinzieht, mag für die GZO-Obligationäre der notleidenden Anleihe über 170 Millionen Franken nervenaufreibend sein. Aber zumindest scheint es sich um ein auch aus Sicht der Sachwalter und des GZO durchaus ernstzunehmendes, substanzielles Angebot zu handeln. Zuvor hatten die beiden Parteien den vorliegenden Sanierungsplan, der einen harten Schuldenschnitt für die Gläubiger vorsieht, abgesehen von einigen «Nachschärfungen» im Kern als alternativlos betrachtet.















