Kanton Aargau spannt Rettungsschirm für systemrelevante Spitäler auf
Vor zwei Wochen war bekanntgeworden, dass auch die Thurmed (die Gruppe hält und betreibt die Thurgauer Spitäler und gehört dem Kanton) ein Angebot für das GZO Spital Wetzikon abgegeben hat. Das GZO steht seit längerem in der Nachlassstundung, am Schweizer Kapitalmarkt sorgt der Fall für Aufsehen, weil es sich um den ersten inländischen Schuldner seit Swissair handelt, der eine Anleihe nicht fristgerecht zurückzahlen konnte.
Es geht um Obligationen im Nennwert von 170 Millionen Franken, die seit Juni 2024 notleidend sind. Die meisten Investoren waren seinerzeit beim Kauf der Papiere von einer Art impliziten Garantie durch den Kanton Zürich im Krisenfall ausgegangen. Der Regierungsrat entschied sich aber 2024 gegen eine Unterstützung.
Nun ist das GZO unter Aufsicht seiner beiden Sachwalter daran, das Angebot intensiv zu prüfen. Ebenfalls immer noch geprüft wird die gemeinsame Offerte von Kawa, einer Investmentgesellschaft aus Florida, und des Spitalbetreibers Swiss Medical Network aus dem Unternehmensgeflecht von Aevis Victoria, die schon länger auf dem Tisch liegt. Man stehe im engen Austausch mit den Interessenten und werde im Spätsommer weiter informieren.
An der SIX Swiss Exchange werden die GZO-Obligationen aktuell um 45 Prozent gehandelt und haben sich damit deutlich von ihren Tiefständen abgesetzt.
Das lange Warten für die GZO-Obligationäre
«Da uns weder Zahlen noch Details der beiden Angebote vorliegen, ist es für uns nicht möglich, eine Meinung dazu abzugeben», hatte der auf Spitalschuldner spezialisierte Bonitätsanalyst Patrick Hasenböhler Mitte Juli im «Daily Market Opinion», einer Publikation der Zürcher Kantonalbank (ZKB) festgestellt. Entsprechend hielt er an der bisherigen Einstufung des GZO (C, Ausblick negativ).
Nun äussert sich der ZKB-Analyst in der jüngsten Publikation wiederum zum Spitalwesen, diesmal aber aufgrund von Neuigkeiten aus dem westlichen Nachbarkanton Zürichs. Der Aargauer Regierungsrat hat vor kurzem die Botschaft «Rettungsschirm für systemrelevante Listenspitäler, Spitalgesetz (SpiG); Änderung» an den Grossen Rat überwiesen.
Transparente rechtliche Grundlagen für einen Rettungsschirm
Die Vorlage mit dem etwas sperrigen Namen soll einheitliche, umfassende und transparente rechtliche Grundlagen für einen Rettungsschirm schaffen. Sie verpflichtet den Regierungsrat dazu, Spitäler mit Finanzhilfen umgehend zu retten, sofern andernfalls der verfassungsmässige Gesundheitsversorgungsauftrag nicht mehr sichergestellt werden könnte. Damit werden die Lehren aus dem Jahr 2023 gezogen, als der Grosse Rat dem Kantonsspital Aarau eine ausserordentliche Finanzhilfe von 240 Millionen gewähren musste.
«Die Finanzhilfen dürfen dabei nur an Listenspitäler mit Standort im Kanton Aargau geleistet werden. In Betracht kommen Bürgschaften, Garantien, Darlehen im Verwaltungsvermögen, Aktienkapitalerhöhungen bei den kantonseigenen Spitalaktiengesellschaften und nicht rückzahlbare Beiträge. Weiter sollen die Finanzhilfen nur an systemrelevante Spitäler und subsidiär – das heisst, wenn alle übrigen Mittel zur Rettung vollständig ausgeschöpft wurden – geleistet werden», hält Hasenböhler fest.
Der Regierungsrat soll ermächtigt werden, zur Finanzierung solcher Hilfen Gelder bis zum Betrag von 1 Milliarden Franken aufzunehmen.
Noch keine besseren ZKB-Ratings für die Kantonsspitäler Aarau und Baden
Stimmt der Grosse Rat der Gesetzesänderung zu und nimmt sie auch das Volk in einem allfälligen Referendum an, könnte sie im November 2027 in Kraft treten.
Für den ZKB-Analysten ist es noch zu früh, die Ratings für das Kantonsspital Aarau und das Kantonsspital Baden – sie haben beide Frankenanleihen ausstehend – anzuheben. Er bestätigt das AA– der beiden Schuldner, wobei der Ausblick positiv bleibt, analog zu demjenigen des Kantons, der von ZKB mit AA+ eingestuft wird.
«Sollte die vorgesehene Änderung des SpiG umgesetzt werden, würde unsere Annahme der impliziten Garantie mit einer ‹extrem hohen› Unterstützungswahrscheinlichkeit zumindest gestärkt werden. Die Annahme einer allfälligen, aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlichen, expliziten Garantie würden wir dann gegebenenfalls prüfen», stellt Hasenböhler in Aussicht.















