Vincenz-Prozess: Verteidiger verlangen Verjährung – Staatsanwalt hält dagegen
Um 18.20 Uhr endete der erste Tag des vielbeachteten Prozesses nach diversen kleineren und grösseren Unterbrüchen. Im Mittelpunkt stand die Frage der Verjährung. Vincenz’ Anwalt Lorenz Erni sowie Stockers Verteidiger Andreas Blattmann verlangten die Einstellung des Strafverfahrens.
Nach Ansicht der Verteidigung waren insbesondere die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Kauf der Firma Commtrain bereits beim erstinstanzlichen Prozess verjährt. Blattmann argumentiert zudem, auch die Vorwürfe rund um den Verkauf von Investnet seien verjährt. Dabei stützen sich die Verteidiger unter anderem auf ein jüngeres Urteil des Bundesgerichts zu den Verjährungsfristen.
Staatsanwalt widerspricht
Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel wies diese Argumentation zurück. Entscheidend sei nicht der Zeitpunkt einer Abmachung oder eines Kaufvertrags, sondern jener Moment, in dem Gelder aus nicht offengelegten Firmenbeteiligungen auf die Konten von Vincenz und Stocker geflossen seien.
Der von ihm als «Täuschungsangriff» bezeichnete Vorgang habe damit erst mit der Auszahlung begonnen. Nach dieser Lesart ist auch der Fall Commtrain als ältester der umstrittenen Firmendeals nicht verjährt. Dasselbe gelte für die Bestechungsvorwürfe im Zusammenhang mit Investnet und Genève Credit & Leasing (GCL).
Erni widersprach dem Staatsanwalt später nochmals ausdrücklich: Bei einem Kaufvertrag sei gerade nicht der Zahlungszeitpunkt für die Verjährung ausschlaggebend.
Kritik an der Anklage
Die Verteidigung greift zudem das Zustandekommen der Anklage an. Mehrere Anwälte kritisieren die Verfahrensakten als unvollständig und teilweise unverwertbar.
Für zusätzliche Kontroversen sorgt die Mitarbeit eines emeritierten Rechtsprofessors an der Anklage. Der Anwalt des mitbeschuldigten Genfer Geschäftsmanns Stéphane Barbier-Mueller kritisierte, die Staatsanwaltschaft habe den Professor «klandestin» beigezogen. Die Kompetenz zur Erhebung einer Strafklage liege allein bei der Staatsanwaltschaft.
Mitarbeit eines Rechtsprofessors
Jean-Richard-dit-Bressel hält dagegen: Der Professor habe die Anklage nicht mitverfasst, sondern lediglich gegengelesen, um Fehler zu vermeiden. Der Staatsanwalt erinnert daran, dass alle Parteien schon vor früh informiert waren über den Beizug des Professors. Damals habe es keinen Widerspruch gegeben. Er wehrt sich gegen den Vorwurf, dass hier etwas hätte verheimlicht werden sollen.
Das Zürcher Obergericht hatte bereits 2024 entschieden, dass der Einsatz des Professors als temporäre Mitarbeit bei der Staatsanwaltschaft nicht rechtswidrig gewesen sei. Eine abschliessende Beurteilung durch das Bundesgericht steht allerdings noch aus.
Auch Raiffeisen und Viseca schalten sich ein
Am späten Nachmittag kamen die Privatkläger zu Wort. Dazu gehören die Raiffeisen-Gruppe sowie der frühere Zahlungsdienstleister Aduno, der heute unter dem Namen Viseca firmiert. Beide wenden sich gegen die Verjährungsargumentation der Verteidiger.
Auch weitere Mitbeschuldigte beziehungsweise deren Anwälte beantragten am Montag die Einstellung der Verfahren. Damit war der erste Prozesstag weitgehend von Vorfragen geprägt. Die eigentliche Befragung der Beschuldigten soll erst danach beginnen.
«Ich kämpfe»
Pierin Vincenz selbst hielt sich gegenüber den Medien weitgehend zurück. Auf die Frage nach seinem Befinden sagte er während einer Prozesspause lediglich: «Ich kämpfe.»
Vincenz und Stocker waren 2022 in erster Instanz unter anderem wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrugs und Privatbestechung schuldig gesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft verlangt für beide Freiheitsstrafen von je sechs Jahren. Für sämtliche Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.














