Vincenz-Berufungsprozess: Die Befragungen sind abgeschlossen

Pierin Vincenz und Beat Stocker weisen die strafrechtlichen Vorwürfe zurück, setzen in ihrer Verteidigung aber unterschiedliche Akzente. Vincenz präsentierte sich vor Gericht eher zurückhaltend. Bei zahlreichen Detailfragen verwies er auf frühere Aussagen oder Erinnerungslücken. Stocker dagegen erklärte die Konstruktionen ausführlich und stellte sich als Unternehmer und «Möglichmacher» dar, der für seine Unternehmen nach dem Prinzip «Whatever it takes» gehandelt habe.

Beim Verkauf von Commtrain an Aduno räumte Vincenz ein, seine Beteiligung nicht offengelegt zu haben. Stocker wiederum bezeichnete die Diskretion bei solchen Investments als Teil der Strategie und gestand ein, mögliche Interessenkonflikte damals zu wenig beachtet zu haben. Beide argumentieren im Kern, die Transaktionen seien wirtschaftlich sinnvoll gewesen und hätten den beteiligten Unternehmen nicht geschadet.

Millionen zwischen Stocker und Vincenz bleiben ein Knackpunkt

Besonders intensiv beschäftigt das Gericht die finanziellen Beziehungen zwischen Vincenz und Stocker. Im Fokus steht unter anderem eine Zahlung von 2,9 Millionen Franken im Jahr 2015. Vincenz bezeichnet sie als Darlehen für den Kauf eines Hauses in Morcote. Auffällig ist jedoch, dass innerhalb von drei Tagen zwei unterschiedliche Verträge über denselben Betrag unterzeichnet wurden. Vincenz konnte dem Gericht nicht erklären, weshalb.

Stocker bestätigt die Darlehensversion grundsätzlich. Gleichzeitig sagte er, Vincenz habe Interesse an Geld gehabt, das Stocker für ihn erwirtschaften könne, insbesondere mit Blick auf dessen bevorstehenden Rücktritt als Raiffeisen-Chef. Bei GCL widersprechen sich ihre Aussagen zudem in einem wichtigen Punkt: Stocker sagte, er habe Vincenz an der Gesellschaft beteiligt; Vincenz erklärte dagegen, er sei erst ab 2013 beteiligt gewesen.

Investnet: Zwei gegensätzliche Bilder desselben Deals

Am dritten Prozesstag rückte Investnet ins Zentrum. Mitgründer Andreas Etter bestritt, Stocker oder Vincenz für eine Einflussnahme bezahlt zu haben. Nach seiner Darstellung wurde Stockers Interessenkonflikt gegenüber Raiffeisen offengelegt, worauf die Bank Stocker aus dem Verhandlungsteam genommen habe. Für Etter war das Problem damit gelöst.

Damit steht seine Darstellung teilweise quer zum Bild der Anklage, wonach verdeckte Beteiligungen und verbotene Millionengeschäfte eine zentrale Rolle spielten. Etter geht sogar zum Gegenangriff über: Die von Raiffeisen geltend gemachte Forderung von rund 37,5 Millionen Franken weist er zurück. Die Bank habe Investnet-Aktien im Wert von 100 Millionen Franken erhalten. Seine Schlussfolgerung: «Raiffeisen schuldet mir Geld und nicht umgekehrt.»

Eurokaution und GCL: Die Frage nach Wissen und Geheimhaltung

Auch bei den weiteren Beschuldigten dreht sich vieles darum, wer wann von welchen Beteiligungen wusste. Ferdinand Locher erklärte, Vincenz habe lediglich den Kontakt zu Stocker hergestellt. Von einer stillen Beteiligung des damaligen Raiffeisen-Chefs will er jedenfalls zunächst nichts gewusst haben. Bei Nachfragen des Richters zu früheren Aussagen und Geldflüssen zeigten sich allerdings Widersprüche beziehungsweise Erinnerungslücken.

Der Genfer Stéphane Barbier-Mueller wiederum stellte seine Rolle bei GCL als diejenige eines Investors dar, der Stocker mit der Suche nach einer Finanzierung von 160 Millionen Franken beauftragt hatte. Von einer Beteiligung Vincenz’ habe er nichts gewusst. Bereits das Bezirksgericht hatte eine entsprechende Mitwisserschaft nicht mit genügender Sicherheit als erwiesen betrachtet.

Spesen bleiben ein zweiter grosser Konflikt

Neben den Firmendeals bleibt Vincenz’ Umgang mit Geschäftsspesen ein wichtiger Komplex. Er bestreitet nicht, rund 198’000 Franken in Nachtlokalen und anderen Etablissements ausgegeben zu haben, beharrt aber auf einem geschäftlichen Zusammenhang. 

Befragt wird Vincenz auch zur mittlerweile berüchtigten Hotelnacht im Park Hyatt von 2014, als er und seine damalige Freundin im Streit ein Hotelzimmer verwüstet haben. Er bezahlte den Schaden mit der Raiffeisen-Kreditkarte, was er heute – wie schon bei der Vorinstanz – erneut als einen «Irrtum» bezeichnet. Zurückbezahlt an Raiffeisen hat er die besagten Ausgaben aber bis heute nicht.

Auch private Reisen wurden teilweise über die Firmenkreditkarte bezahlt. Besonders zu reden gab etwa die Reise nach Australien. So will er dort unter anderem eine Bank-Schalterhalle besucht haben. Der Richter kann den Umstand, dass ein Besuch einer Schalterhalle eine Privatreise zu einer Geschäftsreise macht, nicht ernst nehmen, wie er sagt. «Sollte das Schule machen, dann würden Schalterhallen eine Renaissance erleben.»

Die Reise mit seiner Tochter sei privat gewesen – und fälschlicherweise mit der Firmenkreditkarte beglichen worden. Auch hier hat er bis heute Raiffeisen nichts zurückgezahlt. «Aber Raiffeisen schuldet mir auch noch Geld», sagt Vincenz.

Vincenz wiederum greift Raiffeisen und die Staatsanwaltschaft an. Er beklagt, keinen ausreichenden Zugriff auf frühere E-Mails und Agendadaten zu erhalten, die seine Darstellung stützen könnten, und wirft seiner ehemaligen Bank vor, einen Kampf gegen ihn zu führen.

Nun beginnt der juristische Schlagabtausch

Nach zwei Tagen sind die Befragungen der Beschuldigten abgeschlossen. Alle verlangen einen vollständigen Freispruch. Das Obergericht hat zusätzliche Dokumente teilweise zu den Akten genommen, weitergehende Beweisanträge aber vorerst abgelehnt beziehungsweise auf einen späteren Entscheid verschoben.

Damit wechselt der Prozess nun die Phase. Am Donnerstag beginnt die Staatsanwaltschaft mit ihrem auf rund sechs Stunden angesetzten Plädoyer. Danach folgen die Privatkläger und schliesslich die Verteidiger.

Am dritten Tag schliesst der vorsitzende Richter Christian Prinz die Verhandlung schon kurz nach 15 Uhr und sagte zum Schluss: «Nutzen sie die Zeit, in den nächsten Tagen wird es noch streng.» Das Berufungsverfahren wird am Donnerstag um 8 Uhr fortgesetzt.