Im Berufungsprozess gegen eine Strafzahlung von 4,5 Milliarden Euro wegen angeblicher Beihlfe zur Steuerhinterziehung in Frankreich will die Schweizer Grossbank auf die Schützenhilfe prominenter EU-Politiker setzen.

Am 8. März 2021 beginnt in Paris der Berufungsprozess im Steuerstreit zwischen Frankreich und der UBS. Die Schweizer Grossbank war vor zwei Jahren in erster Instanz zu einer Strafzahlung von 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden, wobei die Anschuldigung auf schwere Geldwäscherei lautete.

Zur Verteidigung im Berufungsverfahren will sich die UBS nun auf einen Vertrag abstützen, den die EU mit der Schweiz abgeschlossen hat. Konkret geht es um das Zinsbesteuerungsabkommen von 2004.

Bankgeheimnis wahren

«Dieses Abkommen erlaubte es den Schweizer Banken, ausländische Kundengelder zu verwalten und gleichzeitig das Bankgeheimnis zu wahren», erklärte Rechtsprofessor Peter Nobel, der für die UBS als Berater mitwirkt, gegenüber der «NZZ am Sonntag» (Artikel kostenpflichtig).

Somit sei es für die UBS vollkommen legal gewesen, Gelder von Kunden aus Frankreich zu verwalten. «Wenn die französische Justiz dies rückwirkend als Geldwäscherei kriminalisiert, verletzt sie einen völkerrechtlichen Vertrag», so Nobel weiter.

Zeugen gewinnen

Wie aus mehreren Quellen verlautet, konnte die UBS bekannte EU-Politiker, die bei der Aushandlung dieses Abkommens beteiligt waren, als Zeugen gewinnen. Die Rede ist vom ehemaligen EU-Präsidenten Jean-Claude Juncker sowie den deutschen Finanzpolitikern Theo Waigel und Wolfgang Schäuble.

Sogar der sozialdemokratische Ex-Politiker und frühere Finanzminister Peer Steinbrück soll dazugehören. Derzeit ist allerdings noch offen, in welcher Form diese Politiker am Berufungsprozess zu Wort kommen sollen.

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