Ein ehemaliger Minister aus Deutschland soll der UBS im Steuerstreit mit Frankreich beispringen. Der Ex-Politiker bringt für die Grossbank nützliches Spezialwissen mit.

Theo Waigel ist 80 Jahr alt und seine Zeit als Bundesminister der Finanzen liegt schon Dekaden zurück – der Ehrenvorsitzende der deutschen CSU übte das Amt zwischen 1989 bis 1998 aus.

Dennoch soll er jetzt zur Trumpfkarte der UBS im Steuerstreit mit Frankreich werden, wie das deutsche «Manager Magazin» erfahren haben will: Waigel helfe der Schweizer Grossbank, so der Bericht, den weder der Ex-Politiker noch das Finanzinstitut kommentieren wollten.

Zinseinkünfte gemeldet

Warum nur? Waigel verfügt wohl über ein für die Verteidigungsstrategie der Bank essenzielles Knowhow. Im Juni soll der Berufungsprozess der UBS in Frankreich stattfinden. Dabei hofft das Team um den Chefjuristen Markus Diethelm, die im Februar 2019 gegen sie verhängte Strafe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verringern zu können.

Laut Kennern des Verfahrens spielt dabei die 2003 in Kraft getretene EU-Zinsrichtlinie, auf die auch die Schweiz einging, eine zentrale Rolle. Die Direktive stellte die Besteuerung grenzüberschreitender Zinszahlungen sicher und verpflichtete auch die Schweizer Banken, Zinseinkünfte auf in der Schweiz gebuchten Vermögen an die jeweiligen EU-Staaten zu melden; 2017 wurde das Regelwerk durch den automatischen Austausch von Informationen über Bankkunden (AIA) abgelöst.

Die Direktive auf den Weg gebracht

Eine wesentliche Argumentationslinie der UBS-Juristen ist offenbar, dass es sich – stark verkürzt – bei grossen Teilen der französischen Vermögen auf den Konten der Grossbank nicht um Schwarzgeld handelte. Immerhin entrichtete die Bank dafür eine Abgeltungssteuer an Frankreich, auch wenn das Land nicht wusste, um wessen Geld es sich handelt.

Wie die Zinsrichtlinie funktioniert, kann wohl keiner besser erklären als Waigel. Er hatte Ende der 90er-Jahre die europäische Direktive mit auf den Weg gebracht. Nun soll er zusammen mit seinen einstigen Verhandlungspartnern die damals angestrebten Ziele rekonstruieren und auf diese Weise die Rechtsposition der UBS stützen.

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