Die Grossbank Credit Suisse ist in den USA von ehemaligen Mitarbeitern bezichtigt worden, weiterhin Kunden bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Die Gerichtsunterlagen führen die Brisanz des Themas vor Augen.

Ehemalige Mitarbeiter der Grossbank Credit Suisse (CS) haben ihren einstigen Arbeitgeber in den USA mit neuen Anschuldigungen überzogen. Das Geldhaus solle US-Bürgern geholfen haben, Geld vor dem amerikanischen Fiskus verborgen gehalten zu haben, berichtete «Bloomberg» (Artikel bezahlpflichtig) unter Berufung auf Gerichtsunterlagen.

Bei den Fällen soll es um Personen aus Südamerika gegangen sein, die neben ihrer eigentlichen Staatsbürgerschaft auch noch die US-Nationalität innehatten und dadurch auch in den USA steuerpflichtig gewesen seien.

Anhaltendes Fehlverhalten?

Diese Bankangestellten «haben glaubwürdige Informationen vorgelegt, wonach die CS auch nach 2014 weiteren Amerikanern dabei geholfen hat, Vermögenswerte vor den USA zu verbergen», zitierte die Nachrichtenagentur aus Unterlagen des am 18. November eingereichten Zivilprozesses. «In einigen Fällen dauert die Verheimlichung bis heute an», hiess es weiter.

Auf einigen der Konten, die vor dem US-Fiskus geheim gehalten worden sein sollen, hätten sich mehrere 10 Millionen Dollar befunden, brachten die Whistleblower zur Protokoll.

Von finews.ch auf die jüngsten Anschuldigungen angesprochen, hiess es bei der Grossbank: «Nach dem Vergleich im Jahr 2014 hat die Credit Suisse umfassend mit den US-Behörden kooperiert und tut dies auch weiterhin».

Langzeitfolgen wegen Steuerbetrügerei

Die Bank ist derzeit aber generell unter Druck, weil es neben Milliardenverlusten andere Whistleblower gibt, die bei den US-Behörden ein Fehlverhalten der CS mitgeteilt hatten, wie etwa die «New York Times» (Artikel bezahlpflichtig) berichtete.

Vorwürfe sind allerdings gerade in den USA auch nichts Ungewöhnliches, weil die Supermacht für dienliche Hinweise immer wieder Millionensummen als Belohnungen ausloben. Gleichzeitig kommen Unternehmen in die Mühlen verschiedener US-Behörden, wenn sich die Untersuchungen etwa vom amerikanischen Justizministerium (Department of Justice DoJ) und der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) tangieren. Unterschiedliche Interessen sorgen da schnell für Schlagzeilen.

Wohlverhaltensphase betroffen

Das DoJ hatte in Einzelfällen sogar empfohlen, einzelne Klagen abzuweisen – unlängst liess die gefürchtete Behörde jedoch via die Presse ausrichten, dass neue Verfehlungen von Unternehmen mit US-Niederlassung streng geahndet würden, wie auch finews.ch berichtete.

Vergangenen Oktober hat die CS im Fall Mosambik ein Abkommen auf Strafaufschub (DPA) mit dem DoJ abgeschlossen. Im Zusammenhang mit dieser Einigung, die für drei Jahre gilt, ist die Grossbank zu Wohlverhalten verpflichtet.

Illustre Gestalt

Für Aufsehen sorgte unlängst auch der Fall Dan Horsky, der mehrere hundert Millionen seines Vermögens jahrelang vor dem US-Fiskus verheimlicht hatte – unter anderem bei der CS. Nachdem die Angelegenheit aufgefallen war, wurde der mittlerweile 75-jährige Horsky zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten und einer Busse von 124 Millionen Dollar verurteilt.

Der frühere CS-Kunde Horsky ist ein schwerreichen Wirtschaftsprofessor israelisch-amerikanischer Herkunft, der einst auch an den Universitäten Rochester und Bern vor MBA-Studenten doziert hatte.

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