Der Bund hat den Fahrplan für die Rückzahlung der Corona-Notkredite genauer bestimmt. Dabei kommt er nicht nur den Schuldnern entgegen.

Die Rückzahlung der zwischen März und Juli 2020 vom Bund gewährten Corona-Notkredite ist noch nicht weit gediehen. Von den knapp 17 Milliarden Franken der über die Schweizer Banken verteilten Darlehen an Firmen sind rund 12 Milliarden Franken noch ausstehend.

Der Bundesrat lässt nun in einen Beschluss vom Mittwoch die Zinsen unverändert und legte den Fahrplan für die Rückzahlung fest.

Fristerstreckung möglich

Mit der Amortisation soll Ende März 2022 begonnen werden, wobei wiederum die Banken als Mittler agieren. Die Corona-Kredite sind dem Entscheid zufolge ab dem Zeitpunkt der Gewährung innerhalb von acht Jahren zu amortisieren. Es besteht aber die Möglichkeit, die Frist um bis zu zwei weitere Jahre zu verlängern. Die Rückzahlungen werden zwischen den Unternehmen und den kreditgebenden Banken vereinbart.

Bleiben fällige Zahlungen eines Notkredits aus, kann die Bank die Bürgschaft des Bundes in Anspruch nehmen. Damit geht die ausstehende Kreditforderung auf die jeweilige Bürgschaftsorganisation zur Forderungsbewirtschaftung über.

So weit wie möglich

Die Bürgschaftsorganisationen sind anschliessend gesetzlich verpflichtet, diese Forderungen wieder einzubringen – wobei der Fortbestand der betroffenen Unternehmen dabei unter Berücksichtigung des finanziellen Interesses des Bundes «so weit wie möglich» gewahrt werden soll, wie es weiter hiess.

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