Die PUK hat inzwischen über 60 Anhörungen zum Zwangsverkauf der Credit Suisse durchgeführt und sieht sich jetzt in Besitz der einschlägigen Informationen. Zur Befragung gebeten wurden auch Bankchefs früherer Jahre.

Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur «CS-Notfusion» – der Schönsprech von Bundesbern zum notfallmässigen Zwangsverkauf der Krisenbank an die Erzrivalin UBS im März 2023 – sieht die Informationserhebung als weitgehend abgeschlossen an. Das liess die Kommission am Donnerstag über die Parlamentsdienste mitteilen.

Nun schreiten die parlamentarischen Ermittler zum Schlussbericht. Dieser soll in den kommenden Monaten fertiggestellt werden, wobei, soweit angezeigt, letzte Anhörungen weiter möglich sind. Die PUK plant, ihren Bericht anschliessend den eidgenössischen Räten an der Wintersession 2024 Ende Jahr vorzulegen.

Exponenten der betroffenen Banken angehört

Die PUK-Mitglieder haben nach eigenen Angaben in bisher zweiundzwanzig Sitzungen über sechzig mündliche und schriftliche Anhörungen durchgeführt. Angehört wurden namentlich die Bundesrätinnen und Bundesräte sowie die Verantwortlichen der zentralen Behörden und Organe einschliesslich bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die während der Krisenbewältigung ab Sommer 2022 im Amt waren.

Für die Kommission war es zudem zentral, mit ihren Anhörungen den gesamten Untersuchungszeitraum (2015 bis 2023) abzudecken, weshalb sie auch ehemalige Funktionsträgerinnen und Funktionsträger befragte. Darüber hinaus hörte die PUK verschiedene Exponenten der betroffenen Banken an. Weiter vergab die PUK auch zwei weitere Mandate im Bereich des Revisionsrechts und der Revisionsaufsicht.

Untersuchungen weisen die Zukunft von «Too big to fail»

Die Ermittler betonten dabei ihr Interesse an den Vorkommnissen im Vorfeld des eigentlichen CS-Untergangs und an der Frage, ob die geprüften Handlungszenarien wirklich plausibel waren. Im Zentrum stand dabei unter anderem die Entwicklung der «Too big to fail»-Gesetzgebung über die letzten Jahre; hierzu publizierte der Bundesrat im vergangenen April eine Evaluation mit nicht weniger als 22 abgeleiteten Massnahmen.

Insbesondere die angedachte Erhöhung der Eigenmittel bei der «neuen» UBS sorgt dabei für erhitzte Gemüter.