Das GZO kann die Stimmbevölkerung fast ganz überzeugen
Aufschnaufen beim Gesundheitszentrum Zürcher Oberland, besser bekannt als GZO Spital Wetzikon. Am Wochenende waren die Stimmbürger in neun der insgesamt zwölf Aktionärsgemeinden des GZO aufgerufen, an der Urne über eine anteilige Erhöhung des Aktienkapitals zu befinden. Acht davon – Bäretswil, Bauma, Dürnten, Gossau, Hinwil, Rüti, Wald und Wetzikon – hiessen die Vorlage gut, nur Bubikon scherte mit einem Nein-Anteil von 52 Prozent aus. Fischenthal, Grüningen und Seegräben hatten bereits früher an Gemeindeversammlungen die Finanzspritze genehmigt.
Damit sind 46,9 Millionen Franken statt der geplanten 50 Millionen Franken zusammengekommen. Der Kapitalzuschuss durch die Aktionärsgemeinden bildet zusammen dem Schuldenschnitt für die Gläubiger (darunter die Obligationäre der notleidenden Anleihe über nominal 170 Millionen Franken, die an der SIX um 32 Prozent handelt) im Umfang von 65 bis 70 Prozent sowie betrieblichen Effizienzmassnahmen das Fundament für das Sanierungskonzept, welches das in Nachlassstundung stehende GZO vorgelegt hat.
Hoher Ja-Stimmen-Anteil als Motivationsspritze
Die Aktionärsgemeinden suchten nun gemeinsam mit dem GZO nach Lösungen, wie die durch das Nein von Bubikon entstandene Finanzierungslücke von 3,1 Millionen Franken geschlossen werde könne, heisst es im Communiqué des GZO. Darin wird auch unterstrichen, dass der Spitalbetrieb vom Abstimmungsresultat unbeeinflusst bleibe und unverändert weiterlaufe.
Das GZO verweist zudem darauf, dass der Ja-Stimmen-Anteil über alle neun Gemeinden am Wochenende bei 71 Prozent gelegen habe. Spitaldirektor Hansjörg Herren: «Dieses deutliche Resultat zeigt, dass die Rettung des Spitals und das Zielbild einer gemeinsamen Verbundslösung einem breiten Bedürfnis der Bevölkerung im Zürcher Oberland entspricht. Der starke Rückhalt in der Bevölkerung motiviert uns weiterzukämpfen – wir setzen alles dafür ein, die Notfall- und Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland sicherzustellen.»
Abstimmung über den Nachlassvertrag als grosse Hürde
In Bubikon und Rüti hatten die Gemeinderäte die Vorlage nicht unterstützt, weil sie nicht an das Sanierungskonzept glaubten. Rüti stimmte dennoch zu, mit allerdings unterdurchschnittlichen 58 Prozent.
Es ist davon auszugehen, dass die Aktionärsgemeinden für die Finanzierungslücke eine Lösung finden können. Die grosse Hürde bleibt die Abstimmung über den Nachlassvertrag, die im Frühling 2026 stattfinden soll. Das Geld aus der Kapitalerhöhung der Gemeinden fliesst nur dann, wenn die Gläubiger zustimmen, was angesichts der Opposition in Obligationärskreisen alles andere als sicher ist.
Hohe Zustimmung zu nicht systemrelevantem Spital
Patrick Hasenböhler, Bonitätsanalyst der Zürcher Kantonalbank (ZKB), hat das Rating für das GZO (C, Ausblick negativ) am Montag bestätigt. Er hält den hohen Ja-Stimmen-Anteil angesichts der Tatsache, dass der Regierungsrat die GZO als nicht systemrelevant bezeichnet hatte (und deshalb nicht, wie er dies bei anderen Zürcher Spitälern tat, in die Bresche sprang), für bemerkenswert.
Und mit Blick auf die GZO-Leidensgeschichte konstatiert er treffend: «Die hohe Zustimmung der Stimmbevölkerung deutet darauf hin, dass sich die GZO AG wohl nicht in der heutigen Situation befände, hätte der Verwaltungsrat die Kapitalerhöhung rechtzeitig angepackt und damit auch die Basis für eine Refinanzierung des Fremdkapitals geschaffen.»
Zu der von dem GZO seit längerem versprochenen «Nachschärfung» des Sanierungskonzepts im Sinne der Gläubiger hält Hasenböhler in der Publikation «Daily Market Opinion» fest: «Eine Nachschärfung des Sanierungskonzepts wurde zwar versprochen, darüber wurde jedoch bislang nicht informiert. In den nächsten Monaten muss eine tragfähige Lösung zwischen Spitalbetrieb, Gläubigern und Aktionärsgemeinden gefunden werden. Andernfalls droht der Konkurs.»
Spital-Abstimmungen auch in Obwalden und Schaffhausen
Hasenböhler geht zudem auf zwei weitere kantonale Abstimmungen zu Spitälern ein. In Obwalden haben die Stimmberechtigten dem Spitalgesetz zugestimmt – und damit den Weg freigemacht, dass die Luzerner Kantonsspital (LUKS) Gruppe die Mehrheit des Aktienkapitals des Spital Obwalden übernehmen kann. Da mit der Zustimmung gerechnet wurde, bleibt das LUKS-Rating der ZKB unverändert (AA, stabil).
Kein ZKB-Rating weisen die Schaffhauser Spitäler auf, weil sie keine Anleihen ausstehend haben. Aber die Zustimmung der Schaffhauser zu einer Änderung des Spitalgesetzes wird von Hasenböhler als «weitere Unterstützung für die Annahme unserer impliziten Garantien für die von uns abgedeckten Kantonsspitäler» interpretiert.
Mit dem Ja kann der Kanton eine Eigenkapitaleinlage von 70 Millionen Franken vornehmen und den Spitälern darüberhinaus zinsgünstige nachrangige Darlehen über 60 Millionen Franken gewähren. Hintergrund ist der erhebliche Finanzbedarf für Bau- bzw. Sanierungsprojekte.
















