US-Bezirksgericht schmettert AT1-Klagen gegen die Schweiz ab
Diese kurze Mitteilung dürften die Juristen des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) mit einer besonderen Genugtuung formuliert und am Mittwoch verschickt haben. Das United States District Court in New York hat die Zivilklage einer Gruppe von Investoren gegen den Bund in der Höhe von 370 Millionen US-Dollar im Zusammenhang mit den Additional-Tier-1-Anleihen (AT1, für die Instrumente ist auch die Bezeichnung Contingent Convertibles oder kurz Coco gängig) der Credit Suisse (CS) abgelehnt.
Mit Entscheid vom 30. September 2025 sei das Gericht der Argumentation des Bundes gefolgt und habe bestätigt, dass die Eidgenossenschaft aufgrund der Staatenimmunität in dieser Angelegenheit nicht der Gerichtsbarkeit der USA unterliege.
Alle Augen auf St. Gallen
Weiter hält das EFD fest, dass das Verfahren in New York damit abgeschlossen ist. Der Entscheid kann aber noch innert 30 Tagen beim zuständigen Berufungsgericht angefochten werden.
Im Zuge der vom Bundesrat unterstützten Übernahme der CS durch die UBS im Frühling 2023 waren sämtliche ausstehenden AT1-Bonds der CS im Nominalwert von ingesamt rund 16 Milliarden Franken von der Finma für wertlos erklärt worden. Mit ihrer im Juni 2024 eingereichten Zivilklage in New York wollten diverse Investoren erreichen, dass die Eidgenossenschaft sie für ihre Verluste mit AT1 entschädigt. finews.ch hatte bereits damals darauf hingewiesen, dass die Klage auf tönernen Füssen ruhe und an formellen Hürden scheitern könnte.
Das ungleich gewichtigere Hauptverfahren in Sachen AT1-Bonds der CS ist weiterhin beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen pendent.