«Too big to fail»-Instrumente bleiben von Verrechnungssteuer befreit
Der Ständerat hat die entsprechende Vorlage zur Verlängerung der Verrechnungssteuerbefreiung am Mittwoch mit 39 zu 0 Stimmen angenommen, wie die Nachrichtenagentur «SDA» am Mittwoch berichtet. Damit wird die Regelung bis 2031 verlängert, bis die Massnahmen zur Bankenstabilität in Kraft treten.
Die Steuerbefreiung auf Zinsen aus Instrumenten für die Bankenstabilität (Too big to fail, TBTF) gilt seit 2013 und wäre Ende 2026 ausgelaufen. Sie wurde im Nachgang der Finanzkrise und der UBS-Rettung eingeführt. Ziel war, dass systemrelevante Finanzinstitute ihr Eigenkapital erhöhen, um bei einem Ausfall nicht die ganze Volkswirtschaft zu gefährden.
Mittelbeschaffung erschwert und verteuert
Wäre die Befreiung ausgelaufen, dann hätte das die Mittelbeschaffung der Banken enorm erschwert und verteuert, wie der Bundesrat bereits im Juni argumentierte. Finanzministerin Karin Keller-Sutter betonte demnach im Ständerat, dass besonders internationale Anlegerinnen und Anleger die Verrechnungssteuer nicht akzeptieren und auf andere Produkte ausweichen würden, wenn die Verrechnungssteuer nicht von den Banken durch eine höhere Verzinsung kompensiert werde.
Der Nationalrat hatte die entsprechende Vorlage bereits im September gutgeheissen. Sie ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
Zustimmung aus der Bankenbranche
Die Bankenbranche hatte die Verlängerung unterstützt. Das sei zentral, damit die Banken die regulatorisch geforderte Stärkung ihrer Eigenmittel umsetzen
können, betonte die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg). «Damit wird sichergestellt, dass die Banken diese Instrumente auch in den
kommenden Jahren zu wettbewerbsfähigen Konditionen aus der Schweiz heraus emittieren können.»
Damit werde Rechtssicherheit garantiert und eine fortlaufende Praxis bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen des Bankengesetzes sichergestellt, hiess es etwa beim Verband der Kantonalbanken.
















