Bundesgericht macht im Fall der CS-AT1-Klagen Druck
Das Schreiben des Bundesgerichts an das Bundesverwaltungsgericht zur Behandlung der Klagen gegen die Wertloserklärung der Credit Suisse ist in einem bestimmten Ton gehalten. Die obersten Richter wollen wissen, warum keine «nennenswerten Aktivitäten» zu verzeichnen sind.
Das Bundesgericht hat im AT1-Fall dem Bundesverwaltungsgericht eine Frist bis zum 27. Juli gesetzt, um zu Aufsichtsanzeigen von Klägern Stellung zu nehmen. Dabei wird das Gericht aufgefordert, zu zwei Punkten Stellung zu nehmen, wie dem Schreiben, das auf der Website «antigua news» veröffentlicht wurde, zu entnehmen ist.
Darin wird gefragt, warum keine nennenswerten Aktivitäten seitens des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Frühling 2024 zu verzeichnen sind. Zudem möchte man wissen, warum die Akten der Finma und der CS/UBS noch nicht an die Rechtsvertreter weitergeleitet wurden.
«Welche Strategie sehen Sie für die Erledigung des Verfahrens vor?»
«Weiter ersuchen wir Sie darzulegen, welche Strategie Sie für die Erledigung des Verfahrens i.S. Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten vorsehen, damit in absehbarer Zeit ein Urteil ergehen kann», heisst es dort weiter.
In dem Verfahren geht es um die Entscheidung der Finanzmarktaufsicht (Finma) vom März 2023, die AT1-Anleihen der Credit Suisse (CS) im Volumen von 16 Milliarden Dollar abzuschreiben. Dagegen wurden rund 360 Beschwerden von 3’000 AT1-Investoren beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Komplex und anspruchsvoll
Doch seit zwei Jahren habe es in den Fall keinerlei Fortschritte gegeben, schreibt auch die «Handelszeitung». Anfang Juni hätten deshalb Kläger beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht.
Der Zeitung gegenüber sagte ein Sprecher des Gerichts zur Verfahrensdauer: «Die Verfahren sind durch ihren Umfang, die hohe Anzahl an Parteien sowie die Komplexität der rechtlichen Fragestellungen besonders anspruchsvoll und bringen viele Verfahrensschritte mit sich.»
Zusammenfassung zu Pilotfall
Laut Kreisen könnte es aber bald Bewegung geben, heisst es dort weiter. Das Bundesverwaltungsgericht könnte einige ähnlich lautende Beschwerden zu einem Pilotfall zusammenfassen, um bald über diesen zu entscheiden.
Einen ähnlichen Weg hatte das Bundesverwaltungsgericht im Fall um die Rechtmässigkeit der angeordneten CS-Boni-Kürzungen und-Streichungen beschritten. Diese wurden vom Gericht als nicht rechtmässig bewertet.