Fincen: UBS als «Wiederholungstäterin» zahlt hohe Busse
Gemäss einer Mitteilung der Behörde für die Bekämpfung von Geldwäscherei (Fincen) handelt es sich um die grösste Busse gegen einen Wertpapierhändler und Anlagenvermittler («Broker-Dealer»), die sie je wegen eines Verstosses gegen die Bank Secrecy Act ausgesprochen hat. Die Behörde betrachtet die UBS als Wiederholungstäterin, weil sie bereits 2018 für ein ähnliches Vergehen gebüsst worden war.
Verspätete Umsetzung beanstandet
Damals hatte sie gegen die UBS eine Zahlung von 14,5 Millionen Dollar erwirkt, und die Behörden verlangten gleichzeitig, dass die Bank ihre Systeme für die Überwachung von Geldwäscherei verbessert. Laut Fincen dauerte dies jedoch zu lange, deshalb wurde die Strafzahlung verhängt. Mittlerweile sind die geforderten Verbesserungen gemacht worden.
Grosse Ziele in den USA
Bekanntlich hat die UBS im amerikanischen Markt noch Grosses vor. Im März hat sie die Genehmigung der US-Behörden erhalten, um sich von einem Vermögensverwalter zu einer eigentlichen Universalbank zu entwickeln.
Die UBS will ihren US-Kunden nun bis Ende 2027 Zahlungen, Spar- und Privatkonti anbieten, später womöglich auch Kredite.














