Beschluss: Bundesrat will die Finma aufrüsten
In Bern läuft die Gesetzgebungs-Maschine in Sachen Bankenregulierung auf Hochtouren: Gestern wohnte Finanzministerin Karin Keller-Sutter (FDP) der Sitzung der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) bei. Im Zentrum stand die Frage, wie stark die UBS ihre Auslandstöchter künftig mit Eigenkapital unterlegen muss.
Statt wie allgemein erwartet einen Beschluss, lieferten sich die Parlamentarier eine Grundsatzdebatte und verschoben die Abstimmung auf den 31. August.
Rest des Pakets ausgerollt
Diese vorgezogene Eigenmittel-Vorlage ist der politisch heikelste Teil des Reformpakets, dessen nächste Stufe der Bundesrat auf Antrag Keller-Sutters heute Mittwoch gezündet hat: Er schickte den umfassenderen Teil der Reform in die Vernehmlassung.
Sie ergänzt die bereits verabschiedeten Eigenmittel-Massnahmen und soll laut Eidgenössischem Finanzdepartement (EFD) die nach der Credit-Suisse-Krise identifizierten Lücken schliessen:
- Neu eingeführt wird ein Verantwortlichkeitsregime (Senior Manager Regime): Betroffene Banken müssen künftig dokumentieren, wer auf oberster Führungsebene für welche Entscheide verantwortlich ist.
- Bei den Vergütungen sollen für systemrelevante Banken Sperrfristen und Rückforderungen (Clawbacks) für variable Boni gelten.
- Die Finma erhält deutlich mehr Macht: Sie soll fehlbare Institute mit Bussen von bis zu 10 Prozent des Jahresbetriebsertrags belegen, ein tägliches Zwangsgeld verhängen und im Rahmen einer Frühintervention zeitiger eingreifen können.
Konzessionen an kleinere Banken
Gegenüber den vor gut einem Jahr präsentierten Eckwerten hat der Bundesrat das Paket an mehreren Stellen entschärft:
- Das Verantwortlichkeitsregime gilt nun nicht mehr für alle Banken, sondern erst ab 250 Vollzeitstellen; kleinere Institute kann die Finma allerdings im Einzelfall unterstellen.
- Auch im Prüfwesen wurde nachgebessert: Die jährliche Genehmigung der Prüfgesellschaft fällt weg, und die Pflicht zum Wechsel greift neu erst nach 14 statt nach 10 Jahren.
- Von der Liquiditätsverordnung werden die kleinsten Institute der Kategorien 4 und 5 ganz ausgenommen.
Gemäss EFD tragen diese Änderungen dem weitverbreiteten Ruf nach mehr Proportionalität und tieferen Kosten Rechnung.
Kosten trägt vor allem die UBS
Neu legt das EFD erstmals eine umfassende Regulierungsfolgenabschätzung vor, die beide Reformschritte behandelt: den bereits in parlamentarischer Beratung befindlichen Auslandstöchterabzug beim Eigenkapital sowie die neuen Massnahmen. Für die gesamtwirtschaftlichen Folgen stützt sie sich unter anderem auf ein externes Gutachten des Beratungsbüros BSS Volkswirtschaftliche Beratung, für die Eigenkapitalkosten auf Berechnungen von Professor Heinz Zimmermann sowie Alvarez & Marsal.
Ihr Fazit: Die mit Abstand grössten Kosten entstehen aus der vollständigen Eigenmittelunterlegung der Auslandstöchter – und damit fast ausschliesslich bei der UBS als einziger international tätiger Schweizer Grossbank.
Nach einer statischen Rechnung müsste die Bank rund 9 Milliarden Dollar zusätzliches hartes Kernkapital aufbauen; die jährlichen Zusatzkosten schätzt der Bund auf 0,3 bis 0,5 Milliarden Dollar. Die UBS selbst beziffert den gesamten Kapitalbedarf höher (finews berichtete).
Für die übrigen Banken bleiben die Kosten laut Bericht insgesamt tief. So sinken laut Schätzung des Revisorenverbands Expertsuisse allein die jährlichen Kosten der neuen Prüfwesen-Vorgaben über alle beaufsichtigten Institute hinweg von 21,5 auf 12,7 Millionen Franken. Dies dank längerer Rotationsfrist, gestrichener Jahresgenehmigung und eines engeren Geltungsbereichs.
Langwierige Gesetzgebung
Die Vernehmlassung läuft bis zum 19. November 2026. Anschliessend will der Bundesrat im Folgejahr die Botschaft ans Parlament verabschieden. In Kraft treten könnten die Gesetzesänderungen frühestens Anfang 2029, die neuen Liquiditätsvorgaben sogar erst ab 2033.
Damit bleibt die Grossbankregulierung ein Mehrjahresprojekt voller Untiefen und Unwägbarkeiten.














