Im Schatten der Lex UBS: Bussenkompetenz für die Finma?

Fast alle Augen ruhten auf der für die UBS zentralen Eigenmittel-Frage, als Finanzministerin Karin Keller-Sutter vor den Medien die Vorstellungen von Bundesrat und Behörden zur Anpassung der Bankenregulierung präsentierte.

Wenig Aufmerksamkeit erhielt eine der 28 Massnahmen, nämlich die Einführung einer «Kompetenz der Finma zu pekuniären Verwaltungssanktionen gegenüber juristischen Personen». Zu Deutsch: Eine Bussenkompetenz für die Finanzmarktaufsicht.

Betrifft beaufsichtigte juristische Personen

Die Massnahme trage «zur Stärkung der Aufsicht» bei und zähle «international zum Standardinstrumentarium», so die Darlegungen dazu im Eckwertepapier.

Gemäss den Vorstellungen des Bundesrates soll die neue Sanktionsmöglichkeit gegenüber «beaufsichtigten Finanzinstituten (juristischen Personen)» etabliert werden. Dieser Begriff wird aber bislang nicht näher eingegrenzt.

Das Ausland als Richtschnur

Finma-Präsidentin Marlene Amstad sagte an der Medienkonferenz, man müsse sich die Frage stellen, «wie zweckmässig ist es, dass nur die ausländischen Behörden eine Bussenkompetenz haben und wir nicht?»

Bis zu welchem finanziellen Betrag diese Kompetenz reichen sollte, liess Amstad vorderhand offen. Die Quantifizierung sei eine Frage der Implementierung und Ausgestaltung. Das Mittel müsse «verhältnismässig», aber «hinreichend abschreckend» sein.

Noch ein weiter Weg

Dem schloss sich Keller-Sutter an: Es gehe darum, der Schweizer Aufsicht die gleichen Instrumente an die Hand zu geben wie ihren internationalen Peers.

Wie alle am Freitag vorgestellten Pläne steht auch dieser vor dem Vorbehalt von Vernehmlassungsergebnissen und parlamentarischen Beratungen.