Solange die EU die Anerkennung der Börsenäquivalenz für die Schweiz nicht wieder in Kraft setzt, will der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Schweizer Börse aufrechterhalten. Doch die aktuelle provisorische Regelung hat ein Ablaufdatum.

Der Bundesrat hat eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Börseninfrastruktur in die Vernehmlassung geschickt. Damit soll die Regelung in das Finanzmarkt-Infrastrukturgesetz (FinfraG) überführt werden, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.

Das Auslaufen der EU-Börsenäquivalenz per Ende Juni 2019 war ein Schlag für den Schweizer Börsenplatz. Der Bundesrat hatte daraufhin mit der Einführung der Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse reagiert, und war damit bisher gut gefahren. Damit wurde die Grundlage dafür geschaffen, das Wertpapierfirmen aus der EU weiterhin Schweizer Aktien an Schweizer Börsen handeln können.

Erstmal für fünf Jahre

Doch die Massnahme läuft Ende 2021 aus und kann nur einmal um sechs Monate verlängert werden. Danach würde sie automatisch ausser Kraft gesetzt. Damit das nicht geschieht, hat der Bundesrat nun eine entsprechende, zunächst auf fünf Jahre begrenzte gesetzliche Regelung in die Vernehmlassung geschickt. Diese soll bis zum 4. März 2021 beschlossen werden.

Nach Inkrafttreten der Verlängerung muss der Bundesversammlung innert sechs Monaten ein Entwurf für eine gesetzliche Grundlage unterbreitet werden. Sollte sich das Verhältnis zur EU entspannen, ist auch ein schneller Ausstieg möglich. Der Entwurf sieht vor, dass die Massnahmen auch jederzeit früher deaktiviert werden können.

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