Dem Schweizer Bundesrat ist die blosse temporäre Gleichwertigkeits-Anerkennung für die Schweizer Börse ein Dorn im Auge. Nun droht er mit Gegenmassnahmen.

Der Beschluss von der EU-Kommission Ende Dezember 2017 war ein Affront für die Schweizer Finanzbranche. Damals hat die Behörde beschlossen, die Gleichwertigkeit der Schweizer Börse vorerst nur für ein Jahr zu gewähren, wie auch finews.ch berichtete.

Die EU-Kommission begründete den Entscheid mit ungenügenden substanziellen Fortschritten beim institutionellen Rahmenabkommen. Dieses hat zum Ziel, übergeordnete Regeln niederzuschreiben, die für sämtliche bilateralen Verträge und Abmachungen zwischen der Schweiz und der EU gelten sollen.

Wie du mir, so ich dir 

Nun hat der Schweizer Bundesrat zum Gegenangriff geblasen und Massnahmen zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur beschlossen, wie aus einer Medienmitteilung des Bundes vom Freitag zu entnehmen ist.

Darin droht die Schweizer Regierung: Falls die EU-Kommission der Schweiz die Börsenäquivalenz nicht rechtzeitig verlängere, werde in einer Verordnung eine neue Schweizer Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze, welche Schweizer Aktien zum Handel zulassen, eingeführt. In diesem Fall würden EU-Handelsplätze diese Anerkennung nicht erhalten.

Zeit bis Ende November

Eine solche auf die Bundesverfassung gestützte Verordnung träte spätestens auf den 1. Dezember 2018 in Kraft. Bis dahin müsse die EU-Kommission der Schweizer Regierung eine Verlängerung öffentlich zusichern, hiess es weiter. 

Ungeachtet der angedrohten Gegenmassnahmen betonte der Bundesrat, die Beziehungen zur EU vertiefen zu wollen. Dabei sei es weiterhin sein Ziel, Fortschritte beim institutionellen Rahmenabkommen zu erzielen.

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