Liechtensteiner Goldhändler scheitert erneut mit Klage gegen OFAC

Mehr als zwei Jahre nach der Sanktionierung, fast 20 Monate nach dem erstinstanzlichen Urteil und neun Monate nach der mündlichen Verhandlung im Berufungsprozess liegt nun ein neues Urteil vor: Der U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit hat am Dienstag die Verfügung der Vorinstanz gegen den Liechtensteiner Goldhändler Rheingold Edelmetall bestätigt.

Wie aus dem finews vorliegenden Urteil hervorgeht, bleibt es bei den Sanktionen gegen Firmengründer Axel Diegelmann, seinen Sohn Fritz Diegelmann und die mit ihnen verbundenen Gesellschaften.

Drei Richter, zwei Kernfragen

Am juristischen Schaltpult sass das Dreiergremium, das finews bereits an der mündlichen Verhandlung vom 1. Oktober 2025 identifiziert hatte: Circuit Judge Gregory Katsas, Circuit Judge J. Michelle Childs und Senior Circuit Judge Harry Edwards. Das Urteil ist einstimmig; verfasst hat es Richter Katsas.

Im Kern ging es um zwei Fragen: Was bedeutet «procurement» (Beschaffung) von «geological materials» (geologischen Erzeugnissen) im Sinne der Sanktionsverordnung? Und reicht der Kauf von Goldbarren von russischen Staatsangehörigen ausserhalb Russlands, um als Tätigkeit im russischen Bergbausektor zu gelten?

«Argument verwirkt»

Auf die erste Frage antwortet das Gericht klar zugunsten der Regierung: «Procure» bedeute im allgemeinen Sprachgebrauch schlicht «erwerben» oder «beschaffen» – ein Wortsinn, der auch den Kauf von fertigen Goldbarren einschliesse. Das von Diegelmanns Anwalt Amir Toossi vorgebrachte Argument, «procurement» beziehe sich branchenüblich nur auf die Beschaffung von Bergbau-Ausrüstung, verwarf das Gericht als nicht stichhaltig.

Bei der zweiten Frage – ob raffinierte, fertige Goldbarren überhaupt als «geologische Erzeugnisse» gelten können, oder ob der Begriff nur unbearbeitete Rohstoffe aus der Erde meint – drückte sich das Gericht um eine Antwort: Diegelmanns Anwälte hätten dieses Argument vor der Vorinstanz nie vorgebracht und es damit verwirkt. Wörtlich hält das Gericht in einer Fussnote fest: «Given the Diegelmanns' forfeiture, we have no occasion to consider whether the term ‹geological materials› encompasses refined precious metals such as finished gold bars.»

Zentrale Fragen bleiben unbeantwortet

Damit bleibt just jene Frage offen, die im Zentrum der mündlichen Verhandlung stand und die auch Diegelmanns Befürchtung nährte, wonach, gestützt auf die Sanktionierbarkeit jeglicher Teilnahme am russischen Bergbausektor, jeder Edelmetallhändler weltweit sanktioniert werden könnte, der mit russischen Staatsangehörigen geschäftet – unabhängig davon, wo diese leben.

Auch die zweite Grundsatzfrage, wie eng der Russland-Bezug einer Transaktion sein muss, liess das Gericht letztlich offen: Es unterstellte zugunsten Diegelmanns testweise dessen eigene, enge Definition – wonach ein Edelmetall sowohl in Russland gefördert als auch dort zum Zeitpunkt des Kaufs gelegen haben müsse – und kam selbst dann zum Schluss, das geheime Beweisdossier der OFAC stütze die Sanktionen ausreichend. Ob eine losere Verbindung zu Russland ebenfalls genügen würde, entschied das Gericht nicht.

Rechtsstaatliche Defizite

Für Diegelmann bedeutet der Entscheid zunächst eine Niederlage. Sein zentrales rechtsstaatliches Anliegen ist damit aber nicht ausgeräumt. Die Reichweite der OFAC-Sanktionsbefugnis im Rohstoffhandel bleibt so unklar wie zuvor.

Aus rechtsstaatlicher Warte erscheint es seltsam, dass weder Diegelmann noch dessen Anwalt je Einblick in die konkreten Vorwürfe der geheimen OFAC-Akte nehmen konnten, wie es die Richter taten.

Diegelmanns Optionen

Diegelmann hat nun 45 Tage Zeit, um beim D.C. Circuit ein Gesuch um Wiedererwägung oder eine Beurteilung durch das Plenum (en banc) zu stellen. Die Tatsache, dass der Spruchkörper einstimmig urteilte, lässt diese Instrumente allerdings wenig aussichtsreich erscheinen.

Bislang hat finews Axel Diegelmann nicht für eine Stellungnahme erreicht. Es ist nicht auszuschliessen, dass er den Fall an den Supreme Court weiterzieht: Als unterlegene Partei kann er innert 90 Tagen eine «Petition for a Writ of Certiorari» einreichen, allenfalls erst nach einem erfolglosen Gesuch um Überprüfung durch das Plenum des D.C. Circuit.

Letzter Halt Supreme Court?

Die Erfolgsaussichten eines solchen Schritts wären vermutlich allerdings gering: Es gibt keinen erkennbaren Widerspruch zu Urteilen anderer Bundesberufungsgerichte, der ein Verfahren vor dem Supreme Court nahelegen würde. Zudem hat das Gericht seine heikelsten Rechtsfragen – die Reichweite von «geologischen Erzeugnissen» und des nötigen Russland-Bezugs, aber auch die Frage, wie viel Ermessen der OFAC genau zusteht – bewusst offengelassen.

Ein Urteil ohne klare Grundsatzaussage bietet dem Supreme Court wenig Angriffsfläche und damit auch wenig Anreiz, den Fall überhaupt anzunehmen.