Vivien Jain: Warum die TBTF-Regulierung auch KMU trifft

Von Vivien Jain, CEO des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV)

Das sollte Anlass sein, nicht nur über neue Kompetenzen der Finma zu sprechen, sondern auch darüber, wie die bestehende Aufsicht effizienter und verhältnismässiger gestaltet werden kann. Denn für kleinere Vermögensverwalter ist die Frage längst sehr konkret.

Gemäss Berechnungen des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) belaufen sich die direkten externen Aufsichtskosten für kleine Vermögensverwalter in vielen Fällen auf mehr als 7'500 Franken pro Mitarbeitenden. Dazu kommen interne Kosten für Compliance, Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem. Bei einem risikoarmen Vermögensverwalter mit zwei bis drei Mitarbeitenden können sich die regulatorisch bedingten Kosten damit auf 45'000 bis 55'000 Franken pro Jahr belaufen.

Hohe Kosten für kleine Unternehmen

Für ein kleines Unternehmen ist das viel Geld. Und es stellt eine einfache Frage: Entspricht dieser Aufwand tatsächlich dem Risiko?

Ein Beispiel sind die Aufsichtsorganisationen. Vermögensverwalter müssen sich einer der vier Aufsichtsorganisationen anschliessen. Diese arbeiten mit unterschiedlichen Systemen, Vorgaben und Prozessen. Auch bei der Akkreditierung von Prüfgesellschaften und bei der Vorbereitung auf Prüfungen gibt es Unterschiede. Für die Unternehmen bedeutet das zusätzlichen Aufwand, obwohl am Ende dieselbe gesetzliche Aufsicht sichergestellt werden soll.

Anforderungen sollten nachvollziehbar sein

Hier wäre mehr Einheitlichkeit naheliegend. Auch transparente Prüfvorgaben würden helfen. Es ist schwer zu erklären, weshalb Anforderungen und Erwartungen an die Aufsichtspraxis nicht für alle Marktteilnehmer nachvollziehbar sein sollen.

Ein weiteres Beispiel ist der reduzierte Prüfzyklus. Für Vermögensverwalter mit geringem Risiko besteht grundsätzlich die Möglichkeit, weniger häufig geprüft zu werden. Die Kriterien, nach denen das Risiko eingestuft wird, sind den Unternehmen jedoch nicht bekannt. Damit wissen sie auch nicht, wie ihr Geschäftsmodell eingeordnet wird oder was sie konkret tun könnten, um in eine tiefere Prüfungskategorie zu gelangen.

Risikobasiert, transparent und verhältnismässig

Das ist aus unserer Sicht ein Widerspruch zu einem risikobasierten Aufsichtsansatz. Wenn eine Aufsicht risikobasiert sein soll, müssen die betroffenen Unternehmen zumindest verstehen können, nach welchen Grundsätzen Risiken beurteilt werden. Auch hier geht es wieder um mehr Transparenz.

Es geht dem VSV dabei ausdrücklich nicht um weniger Aufsicht. Vermögensverwalter sollen beaufsichtigt werden. Die Frage ist vielmehr, wie diese Aufsicht ausgestaltet wird. Sie muss risikobasiert, transparent und verhältnismässig sein. Mehr Regulierung bedeutet nicht automatisch bessere Regulierung. Bevor zusätzliche Kompetenzen geschaffen werden, sollte deshalb zunächst geprüft werden, was sich innerhalb des bestehenden Systems pragmatischer lösen lässt.

Zentrale Forderung des VSV

Dass Handlungsbedarf besteht, sehen inzwischen auch die politischen Gremien. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat verlangt, die Aufsicht über Vermögensverwalter und weitere Akteure im Nicht-Banken-Sektor auf Effizienz und Verhältnismässigkeit zu überprüfen. Das entspricht einer zentralen Forderung des VSV.

Umso wichtiger ist, dass die Perspektive der kleineren Unternehmen in diese Diskussion einfliesst. Unabhängige Vermögensverwalter sind Unternehmer. Sie tragen ihr eigenes Risiko und ihre eigene Reputation und haben deshalb ein unmittelbares Interesse an einer funktionierenden Aufsicht. Was sie nicht brauchen, sind möglichst viele Aufsichtsinstrumente. Sie brauchen klare Regeln, nachvollziehbare Anforderungen und eine Aufsicht, die dort genau hinschaut, wo die Risiken tatsächlich liegen.

Ist das noch verhältnismässig?

Das ist letztlich auch eine Frage der Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes. Wenn ein risikoarmes Unternehmen mit zwei oder drei Mitarbeitenden einen erheblichen Teil seiner Ressourcen für komplexe und teilweise doppelte Aufsichtsprozesse aufwenden muss, sollte die Frage erlaubt sein: Ist das noch verhältnismässig?

Die Diskussion um «Too big to fail» sollte deshalb nicht nur darüber geführt werden, welche zusätzlichen Instrumente die Finma erhält. Sie sollte auch Anlass sein, die bestehende Aufsicht auf ihre Effizienz und Verhältnismässigkeit zu überprüfen. Gerade für kleinere Finanzinstitute ist entscheidend, dass Aufsicht und Regulierung konsequent risikobasiert und verhältnismässig ausgestaltet sind.


Vivien Jain ist seit Januar 2026 Geschäftsführerin (CEO) des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV).