Zurich erzielt grundsätzliche Einigung mit Beazley

In einer Mitteilung vom Mittwoch bestätigen Zurich und Beazley, dass sie eine grundsätzliche Einigung über die wesentlichen finanziellen Bedingungen eines möglichen empfohlenen Barangebots erreicht haben. Demnach könnte Zurich eine Offerte für das gesamte ausgegebene und noch auszugebende Stammkapital von Beazley vorlegen.

Gemsäss den nun genannten Bedingungen hätten die Aktionäre von Beazley Anspruch auf einen Gesamtwert von bis zu 1’335 Pence pro Beazley-Aktie. Am 19. Januar hatte Zurich noch ein mögliches Angebot von 1'280 Pence pro Aktie genannt.

Deutlicher Aufschlag

Das Angebot setzt sich aus einer Bar-Komponente von 1'310 Pence plus einer vor Abschluss der Transaktion zu zahlenden Dividende für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr in Höhe von bis zu 25 Pence vor.

Ohne Dividende würde das einer Prämie von 59,8 Prozent auf den Schlusskurs der Beazley-Aktie von 820 Pence am 16. Januar 2026 entsprechen, heisst es weiter. Der Aufschlag zum volumengewichteten 30-Tage-Durchschnittskurs bis zum 16. Januar beliefe sich auf 59,4 Prozent.

Inklusive Dividende würden damit insgesamt rund 8,0 Milliarden Pfund an die Beazley-Aktionäre gezahlt. Das liegt um 62,8 Prozent über der Marktkapitalisierung von Beazley per 16. Januar.

Bruttoeinnahmen von rund 15 Milliarden Dollar

Durch die Transaktion würden zwei Unternehmen zusammengeführt, die sich hervorragend ergänzen, heisst es in der gemeinsamen Mitteilung weiter. Damit könnte eine führende, globale Spezialplattform mit einem Bruttobeitragseinnahmen von rund 15 Milliarden Dollar mit Sitz im Vereinigten Königreich geschaffen werden. Dabei würde auch die Präsenz von Beazley bei Lloyd's of London weiter genutzt.

Annnahme empfohlen

Das Board von Beazley habe den Vorschlag zusammen mit seinen Beratern sorgfältig geprüft, heisst es weiter. Die finanziellen Bedingungen des Vorschlags seien so gestaltet, dass man sie den Aktionären zur Annahme empfehlen würde. Das sei abhängig von der festen Absicht zur Abgabe eines Angebots, vorbehaltlich der zufriedenstellenden Klärung und Vereinbarung der anderen Bedingungen des Angebots sowie den endgültigen Transaktionsunterlagen.