Für die UBS war die Niederlage vor einem französischen Gericht im Februar ebenso bitter wie überraschend. Um bei den Richtern der nächsten Instanz mehr Gehör zu finden, geht die Grossbank in die Offensive, wie finews.ch erfahren hat.

Schlimmer hätte es fast nicht kommen können: Insgesamt 4,5 Milliarden Euro soll die UBS in Frankreich bezahlen, urteilte ein Pariser Gericht im vergangenen Februar. Die Bank soll sich durch die Verwaltung von undeklarierten Vermögen reicher Franzosen der Geldwäscherei schuldig gemacht haben.

Trotzdem gaben sich die Verantwortlichen um UBS-Chef Sergio Ermotti und seinen Rechtschef Markus Diethelm weiter selbstbewusst; auch die verweigerte Décharge durch die Aktionäre an der diesjährigen Generalversammlung änderte daran nichts. Selbst mit dem heutigen Wissensstand bereue man nichts, sagt einer der Involvierten gegenüber finews.ch.

Nichts ist heilig

Für den nächsten Auftritt vor Gericht – voraussichtlich Ende 2020 – will die Grossbank ihre Strategie dann allerdings doch überdenken. Dabei sei nichts heilig, heisst es: Selbst die französischen Anwälte, welche den Sieg nach der Verhandlung im November in der Tasche zu haben glaubten, können sich ihres Mandats nicht sicher sein.

Als Schlüssel zu einem Sieg vor dem Appellationsgericht sieht man bei der UBS die Kontrolle der «Story«. Vor der ersten Instanz sei diese zu kompliziert gewesen, mit zu vielen Antworten und zu vielen Protagonisten. So könnte es gut sein, dass die Angeklagten aus der Schweiz sich nicht auf eine weitere Erklärung darüber einlassen, wozu die «Milchbüchlein» angeblich tatsächlich geführt wurden.

Nicht länger hilflos

Doch der Kampf darum, wie der Streit zwischen den französischen Behörden und der Schweizer Bank wahrgenommen wird, hat bereits begonnen. Namentlich soll die Botschaft ankommen, dass die Richterin der ersten Instanz den eigentlich relevanten Staatsvertrag über die europäische Zinsbesteuerung zu Unrecht ignoriert habe.

Bei der Verbreitung dieser Nachricht sieht sich die UBS auch nicht länger durch allfällige prozesstaktische Überlegungen eingeschränkt. Die Hilflosigkeit, mit der das Institut im Vorfeld des Prozesses die gezielten Fütterungen der Presse durch ihre Gegner  hinnehmen musste, soll der Vergangenheit angehören.

Kunsthändler als Vorbild

Falls die dortigen Journalisten der UBS den entsprechenden Platz einräumen, werden die Franzosen zum Beispiel lesen können, dass die Strafverfolger trotz sechsjähriger Recherche keinen UBS-Kunden für Steuerhinterziehung belangen konnten. Die mangelnde Vortat stelle damit auch den Vorwurf der Geldwäscherei in Frage, so das Argument der UBS.

Die Presse ist allerdings nur eine der Anspruchsgruppen, denen gegenüber die Grossbank Erklärungsbedarf hat – auch Verbände, Stimmrechtsberater oder die Politik gehören zu den Adressaten. Den kritischen Fragen der Aktionäre mussten sich die UBS-Chefs bereits an der Generalversammlung Anfang Mai stellen. 

Gutes Omen

Einer der Gründe für das ungebrochene Selbstvertrauen der UBS-Spitze ist, dass die Richter am Appellationsgericht Experten sind und sich mit derselben Materie schon einmal befasst haben. Namentlich das Schicksal des Doyens einer Kunsthändler-Dynastie macht den Bankern Mut.

Guy Wildenstein hatten die Behörden Steuerhinterziehung im Umfang von 550 Millionen Euro vorgeworfen, ihm hätten bis zu zehn Jahre Gefängnis gedroht. Ein Gericht gelangte allerdings zur Ansicht, dass es sich bei seinem Verhalten um legale Steuervermeidung gehandelt habe und sprach ihn frei.

Bei der UBS sieht man Wildensteins Erfolg vor Gericht als gutes Omen dafür, dass Gesetze letztlich doch ohne Rücksicht auf politische Befindlichkeiten angewendet werden.

«Wir sind nach wie vor der Meinung, dass ein Rechtsfall schliesslich auf der Basis der Gerechtigkeit entschieden wird», sagte Chefjurist Diethelm an der Generalversammlung vor den Aktionären. «Leider ist es uns im ersten Verfahren nicht gelungen.»

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