Aus dem Mannheimer Strafprozess wegen Steuerhinterziehung kommt die Schweizer Grossbank UBS fast ungeschoren davon. Für mehr fehlten der Staatsanwaltschaft schlicht die belastbaren Beweise.

Das kann die UBS verschmerzen: Nach einer aussergerichtlichen Einigung im Prozess wegen Steuerhinterziehung in Mannheim muss sie dem deutschen Staat 4 Millionen Euro abliefern. Das eigentliche Verfahren gegen die Bank vor dem Landgericht wird gemäss Bericht der Zeitung «Mannheimer Morgen» (hinter Paywall) diese Woche eingestellt.

Spitzfindigkeit am Ursprung des Prozesses

Damit ist auch klar, dass die Bank nicht schuldig gesprochen wird und dass die Mannheimer Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung fallen lassen musste. Der Prozess gegen die UBS war schon der zweite zum gleichen Thema, nachdem ein Landgericht in Bochum die Bank im Jahr 2014 eine Busse von mehr als 300 Millionen Euro wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verhängt hatte.

Der zweite Prozess war angestrengt worden unter der Prämisse, dass der erste Prozess gegen die Schweizer Zentrale gerichtet war, das Urteil aber nicht die Vergehen der deutschen Filiale umfasste. Die Beweise für den Prozess gegen die UBS Europe SE in Frankfurt reichten aber nun offenkundig nicht für eine Verurteilung aus, was sich in den letzten Tagen schon abgezeichnet hatte.

Nun noch Pariser Prozess

Eigentlich wollte die Staatsanwaltschaft eine Zahlung von 83 Millionen Euro erwirken. Die Summe setzte sich aus dem angeblichen Gewinn aus der Beihilfe zur Steuerhinterziehung von mutmasslich 82 Millionen Euro plus einer Strafe von 1 Million Euro zusammen. Übrig geblieben ist nun eine minimale Zahlung.

Im Vergleich zu dieser Zahlung nimmt sich die Auseinandersetzung in Frankreich geradezu gigantisch aus. Im Pariser Prozess steht eine Zahlung von 4,5 Milliarden Franken im Raum.

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