Im Mannheimer Strafprozess wegen Steuerhinterziehung hat die Schweizer Grossbank UBS eine erste Einigung erzielt. Denn die Staatsanwaltschaft blieb bislang Beweise schuldig.

Die UBS dürfte aus dem Prozess vor der Grossen Wirtschaftskammer straffrei hervorgehen. Das zumindest schreibt die Zeitung «Mannheimer Morgen», nachdem in einem Verfahren, das rund ein Jahr gedauert hat, eine erste Einigung erzielt worden ist.

Demnach werden aus einem Verfahren nun deren zwei: Eines wird zu einer Gewinnabschöpfung geführt, bei dem die UBS ursprünglich eine Strafe von über 82 Millionen Euro zu befürchten hatte.

Das andere, das Hauptverfahren zur Steuerhinterziehung, wird wohl zugunsten der UBS ausgehen. Denn die Staatsanwalt habe bislang ihre Ankündigung, alles beweisen zu können, mitnichten erfüllt, heisst es in dem Artikel.

Einstelliger Millionenbetrag

Der Staatsanwaltschaft obliegt es nun noch, auszurechnen, wie hoch der Gewinnanteil war, der die frühere UBS Deutschland vom Hauptsitz in Zürich ausbezahlt bekommen hat. Der Betrag wird wohl eher im einstelligen Millionenbereich liegen – jedenfalls weit entfernt von den ursprünglich genannten 82 Millionen Euro.

Die UBS hatte sich bereits 2014 aussergerichtlich mit Deutschland wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung geeinigt und eine Strafe von 300 Millionen Euro bezahlt. Doch die Mannheimer Staatsanwalt hatte erneut ermittelt und 2019 gegen die UBS Europe Anklage erhoben.

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