Um der digitalen Rechnung zum Durchbruch zu verhelfen, arbeitet die Börsenbetreiberin SIX auch mit Anreizen für die Banken. Das ist nicht frei von Konfliktpotenzial, wie Recherchen von finews.ch zeigen.

Die Nutzung des im vergangenen Sommer lancierten neuen Einzahlungsscheins nimmt exponentiell zu. Doch der Schein mit dem QR-Code ist nur der Zwischenschritt zur rein digitalen Rechnung, zur E-Bill. Deren Verbreitung wird parallel von der SIX, die den Schweizer Zahlungsverkehr lenkt, vorangetrieben – mitunter mit monetären Anreizen an die Banken, welche die Rechnung dem Zahler zugänglich machen.

Wie das funktioniert, lässt sich im Kleingedruckten nachlesen. So etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der UBS für Privatkunden, welche die Grossbank vergangenen Oktober angepasst hat. Dort ist festgehalten, dass die UBS von der SIX monatlich Entgelte für Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung E-Bill erhalten kann. «Die Entgelte betragen zwischen 0 und 0.10 Franken für jede über UBS Digital Banking bezahlte E-Bill-Rechnung», heisst es.

Eine Art Anschubfinanzierung

Die SIX-Zahlungen an Banken müssen auf den ersten Blick überraschen, stellt doch der Finanzinfrastruktur-Konzern den Rechnungsstellern und Banken die E-Bill-Plattform bereit. Die SIX erbringt also die hauptsächliche Leistung.

Dass sie dafür trotzdem zu zahlen bereit ist, ist dem Ökosystem geschuldet. Als solches wird die E-Bill betrachtet, braucht es doch Rechnungssteller und Finanzinstitute, damit die neue Zahlungsform sich im Markt durchsetzt. Und um ein Ökosystem erfolgreich zu entwickeln, müssen für alle teilnehmenden Parteien Vorteile entstehen, so der Glaube. Die Entgelte funktionieren demnach als eine Art Anschubfinanzierung.

800 Millionen Rechnungen pro Jahr

Die Banken – die in der Mehrzahl Aktionäre der SIX sind – können bei der E-Bill zwischen mehreren Angeboten auswählen. Entweder Paketlösungen für eine fixe Anzahl E-Bill-Transaktionen. Oder die Variante, bei der nach Einzeltransaktionen bezahlt wird, was sich bei grossen Zahlungs-Volumen rechnet. Es sind auch die Nutzer des letzteren Angebots, die in den Genuss der genannten Entgelte kommen.

Maximal 10 Rappen pro Überweisung: das klingt nicht nach viel, könnte sich aber bei zunehmendem E-Bill-Volumen läppern. Von den herkömmlichen Einzahlungsscheinen werden pro Jahr geschätzt 800 Millionen in Umlauf gebracht. Und wo einmal gewisse Summen im Spiel sind, kann es für die Banken heikel werden, wie die Diskussion um Retrozessionen in der Vermögensverwaltung klar aufgezeigt hat.

Interessenskonflikte geortet

Gemäss AGB müssten sich UBS-Kunden bereit erklären, auf die E-Bill-Entgelte der SIX an die Grossbank vollumfänglich zu verzichten. Dies offenbar entgegen geltendem Gesetz: «Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass diese Regelung von der vorgesehenen Erstattungspflicht gemäss Art. 400 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift mit ähnlichem Inhalt abweicht», heisst es in den AGB.

Im selben Absatz räumt die Bestimmungen zudem ein, dass die SIX-Entgelte zu Interessenskonflikten führen können und dass deswegen organisatorische Massnahmen getroffen wurden, um diesbezügliche Risiken zu minimieren.

Kunden, die auf ihr Recht verzichten, interne Interessenskonflikte – allem Anschein nach birgt das Anreiz-Programm für die Verbreitung der E-Bill mehr Zündstoff, als es dem Gedeihen des jungen Ökosystems zuträglich ist. Vielleich sollten hier die E-Bill-Macher nochmals über die Bücher gehen: Im Umfeld der SIX jedenfalls war zu erfahren, dass die E-Bill-Preise für Finanzinstitute sowie Rechnungssteller regelmässig überprüft werden.

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