Der Streit zwischen den Opfern eines betrügerischen Bankers und der Credit Suisse wird rund um die Welt ausgefochten. In der Karibik hat ein Gericht nun im Sinne von Ex-Kunden der Grossbank entschieden.

In der Affäre um veruntreute Oligarchen-Vermögen bei der Credit Suisse (CS) haben Ex-Kunden der Bank einen Teilsieg errungen. Ein Gericht auf den karibischen Bermuda-Inseln urteilte, dass die örtliche CS-Tochter nicht das Recht habe, Untersuchungsberichte im Fall Lescaudron unter Verschluss zu halten.

Geprellte Kunden der Bank wollen die Unterlagen in einem Prozess verwenden, der noch diesen Monat auf den Bermudas über die Bühne gehen soll. Dies berichtete die Agentur «Bloomberg».

Mangelnde Kontrolle?

Die Verhandlungen stehen in Zusammenhang mit den weltumspannenden Bemühungen der geprellten Ex-Kunden, erlittene Schäden bei der Schweizer Grossbank einzufordern: Ab 2011 hatte Patrice Lescaudron, ein ehemaliger CS-Banker in Genf, dreistellige Millionenbeträge von diesen Vermögen abgezweigt. 2015 wurde er von der CS fristlos entlassen und 2018 in Genf zu Gefängnis verurteilt. 2020 nahm er sich das tragischerweise das Leben.

Die Opfervereinigung «CS Victims» um den georgischen Ex-Premier Bidzina Ivanishvili macht seither Schadenersatz-Forderungen von bis zu 1 Milliarde Dollar geltend – und will dieses Geld bei der CS holen, der sie mangelnde Kontrollen vorwirft.

Geleakte Berichte

Das Streit hat sich dabei auch auf Prüfberichte zum Fall verlagert; im Februar letzten Jahres «leakte» ein Vorbericht an die Medien durch, den die Eidgenössische Finanzmaktaufsicht (Finma) bei der Schweizer Kanzlei Geissbühler Weber & Partner in Auftrag gegeben hatte. Der CS gelang es allerdings vergangenen April vor einem britischen Bericht, den «CS Victims» die Verbreitung des Dokuments zu verbieten.

Offenbar hat die CS auch selber im Jahr 2015 bei der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PWC) forensische Untersuchungen zum Fall Lescaudron in Auftrag gegeben. Deren Resultat wollte sie ebenfalls für sich behalten.

Von der Finma gerügt

Zumindest auf den Bermudas lässt sich nun aber nicht mehr der Deckel auf den Berichten halten – für die derzeit mehrfach angeschlagene Grossbank eine Front mehr, die sich auftut. «Die Credit Suisse kommentiert keine laufenden Gerichtsverfahren», hiess es beim Geldinstitut auf Anfrage von finews.ch.

Das Institut hat sich stets auf den Standpunkt gestellt, ebenfalls von Lescaudron getäuscht worden zu sein. Er sei bei seinen strafbaren Handlungen von niemandem intern unterstützt worden. Im Herbst 2018 war die CS der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) gerügt worden, weil sie den Banker unzureichend kontrolliert habe.

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