Graubündner Kantonalbank: Keine Einigung im Millionenstreit
Im Rechtsstreit zwischen der Graubündner Kantonalbank (GKB), ihrer Tochtergesellschaft BZ Bank und dem Investor Remo Stoffel ist die Schlichtungsverhandlung ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Wie die Bank am Dienstag mitteilte, konnte vor dem Vermittleramt Höfe keine Einigung erzielt werden.
Damit ist das Schlichtungsverfahren abgeschlossen. Nun muss der Kläger entscheiden, ob er die angekündigte Schadenersatzklage beim zuständigen Zivilgericht einreichen will.
GKB weist Vorwürfe weiterhin zurück
Bereits Anfang Mai hatte die GKB per Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass gegen die BZ Bank, deren Organe sowie die Kantonalbank selbst eine Zivilklage eingereicht worden war. Der geltend gemachte Schadenersatz beläuft sich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Die Bank betont weiterhin, dass sie die Vorwürfe als unbegründet erachte und die Forderungen vollumfänglich bestreite. Über wesentliche Entwicklungen werde sie zu gegebener Zeit informieren, heisst es in der Mitteilung vom Dienstag.
Streit um Ebner-Deal
Wie finews bereits berichtete, steht hinter der Klage der Bündner Investor Remo Stoffel. Der Streit dreht sich um die Kapitalerhöhung der heutigen United Machining Solutions im Zusammenhang mit der Übernahme der Sparte Machining Solutions des Industriekonzerns Georg Fischer durch die United Grinding Group.
Stoffel wirft der BZ Bank vor, als Vermögensverwalterin bei der Ausgabe von Stimmrechtsaktien auf die Ausübung von Bezugsrechten verzichtet und damit bestehende Investoren benachteiligt zu haben. Die BZ Bank gehörte bis Ende 2024 dem Investor Martin Ebner und befindet sich heute vollständig im Besitz der GKB.
Mit dem gescheiterten Schlichtungsversuch dürfte der Fall nun in die nächste juristische Instanz gehen. Sollte Stoffel Klage einreichen, wird sich das zuständige Zivilgericht mit einer der grössten Rechtsstreitigkeiten befassen müssen, mit denen die Graubündner Kantonalbank in ihrer jüngeren Geschichte konfrontiert ist.















