MBaer Merchant Bank: Liquidation im Schneckentempo

Der Entzug einer Banklizenz ist in der Schweiz eine ausserordentliche Rarität, zumindest, wenn sie ausserhalb eines Konkursverfahrens stattfindet. 

Nicht zuletzt deshalb weckt der Fall der MBaer Merchant Bank besonderes Interesse. Am 6. Februar 2026 entzog ihr die Finma die Lizenz. Die Bank legte beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Beschwerde gegen den Entscheid ein, der das Gericht in einem Zwischenentscheid aufschiebende Wirkung zuerkannte. Die Bank konnte also vorerst weiter operieren.

Letzter Lizenzentzug: FlowBank

Bis am 27. Februar: An diesem Tag wurde der juristische Widerstand durch eine sogenannte Notice of Proposed Rulemaking (NPRM) des FinCEN in den USA jäh gebrochen (finews fragte: Was rief die US-Behörden auf den Plan?).

Der letzte verwandte Vorfall ereignete sich im Frühjahr 2024. Damals hatte die Finma der Genfer Flowbank die Bewilligung entzogen – noch während das Beschwerdeverfahren vor Bundesverwaltungsgericht hängig war, schlitterte die Bank im Juni 2024 mangels Eigenmitteln in den Konkurs.

Vorletzter Präzedenzfall 2003

Von einer objektiven Zahlungsunfähigkeit war und ist MBaer mit etwa 70 Millionen Franken Eigenkapital weit entfernt.

Einen wirklich vergleichbaren Fall – Bewilligungsentzug und anschliessende ordentliche Liquidation nach Obligationenrecht – gibt es in jüngerer Geschichte nicht. Das letzte Bankinstitut, dem die Eidgenössische Bankenkommission als Finma-Vorgängerin die Lizenz entzogen hatte, war die Bank Thorbecke. Sie wurde 2003 von der St. Galler Kantonalbank übernommen (ausweislich des EBK-Bulletins 45 / 2003).

Insofern operieren die Beteiligten an der MBaer-Liquidation in vielfacher Hinsicht auf unerkundetem Gelände.

Explizit: Liquidation nach Obligationenrecht

Die Finma bestätigt auf Anfrage von finews: Bei der MBaer Merchant Bank handle es sich um eine «Liquidation nach dem Obligationenrecht (OR) und nicht um ein Konkursverfahren». 

Als Liquidatoren setzte die Finma Daniel Staehelin (Mandatsleiter) und Lukas Bopp ein, beide von der Basler Kanzlei Kellerhals Carrard.

Quälend langsamer Prozess

Dass Bankliquidationen zu einem quälend langsamen Prozess werden können, zeigt sich nun exemplarisch bei MBaer.

Konkrete Zahlen sind nicht verfügbar. Nach Informationen von finews waren noch vor wenigen Wochen von den insgesamt rund 5 Milliarden Franken Kundenvermögen per Liquidationstermin, verteilt auf etwa 700 Kundenbeziehungen, gerade einmal 30 Millionen Franken ausbezahlt. 

Staehelin schweigt

Weder die Finma noch Liquidator Staehelin wollten dazu auf Anfrage Stellung nehmen. Staehelin verwies stattdessen auf die Aufsichtsbehörde: «Dürfte ich Sie bitten, diese [Anfrage] der Finma, die mich beaufsichtigt, zu stellen», liess er finews schriftlich wissen.

Noch im April hatte er auf Anfrage von Tippinpoint bereitwillig Auskunft gegeben: Ausbezahlt worden sei bis dahin noch kein Franken.

Finma, SNB: Schweigen

Die Finma ihrerseits verweist auf ihre grundsätzliche Praxis, sich nicht zum Stand einzelner von ihr angeordneter Liquidationsverfahren zu äussern. Das bestimme allein der Liquidator, der seinerseits an die Finma rapportiere.

Ein vorübergehendes Hindernis war der Zahlungsverkehr. Mit dem Bewilligungsentzug verliert eine Bank grundsätzlich den direkten Zugang zum Interbank-Zahlungssystem für Franken, genannt SIC, das von der SIX im Auftrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) betrieben wird. Der Zugang zum SIC mit eigenem Girokonto ist konditioniert auf eine Banklizenz.

20. März 2026: SNB entfernt MBaer aus dem Bankenstamm

Bemerkenswert: Gemäss den öffentlich einsehbaren Mutationsdaten des Schweizer Bankenstamms von SIX (per März 2026) verlor MBaer den SIC-Zugang formell erst am 20. März 2026. Das war mehr als drei Wochen nach dem rechtskräftigen Lizenzentzug. 

Ob es sich dabei um einen automatischen Vorgang oder eine gesonderte Anordnung handelte, lässt sich nicht abschliessend klären: Sowohl SIX als auch die Nationalbank verweisen bei einer entsprechenden Anfrage von finews aneinander weiter und äussern sich nicht zum Einzelfall.

22. Mai 2026: Liquidatoren haben Korrespondenzbank-Lösung

Die Finma stellt allerdings klar, dass die Suche nach einer Gegenpartei beziehungsweise Korrespondenzbank grundsätzlich Sache der Bank in Liquidation respektive der Liquidatoren sei; eigene Vorgaben zu vertraglichen Beziehungen mache sie nicht.

Die Suche nach einer Lösung für den Zahlungsverkehr gestalte sich als etwas schwierig. Erst am 22. Mai gaben die Liquidatoren bekannt, eine Lösung für Auszahlungen in Franken, Pfund, Euro und VAE-Dirham gefunden zu haben. Dies in den Jurisdiktionen Schweiz, Europäische Union (ohne Bulgarien), Europäischer Wirtschaftsraum, Kanada, Japan, Vereinigtes Königreich und Australien sowie Singapur (letztere nach Inkrafttreten eines bilateralen Rechtshilfeabkommens).

Wer die entsprechenden Korrespondenzbanken sind, ist öffentlich nicht bekannt.

Redundante KYC-Prüfungen

Seither ist der Prozess zwar angelaufen, bleibt aber weiterhin träge, wie die Zahl von 30 Millionen nahelegt.

Als wesentlicher Grund für die schleppende Auszahlung gilt die Know-your-Customer-Prüfung (KYC). Gemäss den Angaben auf der Website der Bank wird vor jeder Auszahlung eine doppelte Prüfung durchgeführt: eine durch das verbliebene Compliance-Team von MBaer, eine zweite durch den Liquidator: «All transfers are subject to a detailed KYC file review by MBaer's Compliance team, followed by the liquidators' Compliance team.»

12 Anwälte auf dem Mandat

Nach Informationen von finews sind rund 12 gutbezahlte Anwälte von Kellerhals Carrard mit der Liquidation befasst. Eine offizielle Bestätigung dafür war nicht zu erlangen.

Erstaunlich bleibt dabei, dass die Kundendossiers erst in den Jahren vor der Liquidation im Rahmen eines von der Finma begleiteten Prozesses bereits umfassend neu geprüft worden waren. Rund 30 Prozent der Kundschaft verliess die Bank damals im Zuge dieser Bereinigung unter den Augen der Finma.

Fragliche Effizienz und Wirtschaftlichkeit

Das wirft Bedenken nach Effizienz, Dauer und Wirtschaftlichkeit des Liquidationsverfahrens auf.

Die Finma wollte die Frage nicht beantworten, wer die doppelt-redundante KYC-Prüfung angeordnet habe: War es die Aufsichtsbehörde, war(en) es allenfalls die Korrespondenzbank(en), oder war es gar der Liquidator in Eigenregie und eigenem Interesse?

KYC: Auf welcher Grundlage?

Auf die Frage von finews, ob der Liquidator angesichts der nach Aufwand entschädigten Mandatsführung einen Anreiz habe, das Verfahren unnötig zu verkomplizieren oder in die Länge zu ziehen, reagiert die Finma deutlich: Man weise diese «Unterstellung (...) entschieden zurück».

Für Finma-Beauftragte gälten Anforderungen an eine zielgerichtete und kosteneffiziente Mandatserfüllung; beigezogene Leistungen seien auf Wirtschaftlichkeit, Angemessenheit und Verhältnismässigkeit zu prüfen.

Vielseitige Rechtsrisiken

Die Verzögerung birgt für die Bank vielseitige Rechtsrisiken. Kundinnen und Kunden haben grundsätzlich einen kaum konditionierten Anspruch auf sofortige Auszahlung ihres Guthabens. 

Wie eine mehrmonatige KYC-Prüfung die Bank rechtlich vor entsprechenden Forderungen oder Klagen der eigenen Kundschaft schützen soll, bleibt offen.

Eigenkapital als Verfügungsmasse des Liquidators

Nach Informationen von finews aus zuverlässiger Quelle ist für das Mandat der Liquidatoren – bei einer geschätzten Verfahrensdauer von rund zehn Jahren – ein Gesamthonorar von rund 11 Millionen Franken budgetiert. Zum Vergleich: Das Eigenkapital der Bank belief sich zum Zeitpunkt des Bewilligungsentzugs auf rund 70 Millionen Franken.

Die Finma als Herrin über das Verfahren wollte diese Zahlen auf Anfrage von finews weder bestätigen, noch dementieren, noch kommentieren.

Auch Aktionäre sind unzufrieden

Auch von Aktionärsseite mehrt sich Kritik. Gegenüber finews zeigten sich mehrere Aktionäre der Bank ungehalten darüber, dass nach ihrem Kenntnisstand weder eine Liquidationseröffnungsbilanz (nach Wegleitung der Finma) erstellt noch eine Generalversammlung (gemäss Anforderungen des Obligationenrechts) einberufen worden sei.

Beides wäre nach ihrem Verständnis geboten gewesen: Die Finma hält in ihrer eigenen Wegleitung zur ordnungsgemässen Mandatserfüllung für Beauftragte fest, dass eine Eröffnungsbilanz «innert vier Wochen nach Anordnung der Liquidation» zu erstellen sei – im Fall MBaer ist das Fenster seit Monaten verstrichen. 

«Abweichende schriftliche Weisungen»

Zur Begründung führt die Finma an, dass im Einzelfall «abweichende schriftliche Weisungen der Finma» möglich seien, ohne dies für den konkreten Fall weiter auszuführen.

Auf vertiefende Nachfragen reagierte die Finma ausweichend – mit Verweis auf allgemeine Grundsätze, auf die Vertraulichkeit der Aufsichtsbeziehung oder aufeinander. 

Grossteil des Vermögens blockiert, Dauer fraglich

Für die rund 700 betroffenen Kundinnen und Kunden bleibt festzuhalten: Gut ein halbes Jahr nach dem historisch seltenen Schritt eines Bankenlizenzentzugs mit anschliessender OR-Liquidation ist der überwiegende Teil ihres Vermögens weiterhin blockiert. 

Wie lange und zu welchem Preis sich das tatsächlich hinzieht, will in Bern und Basel derzeit niemand sagen.