Je länger der Krieg in der Ukraine dauert, desto mehr gerät die Schweiz im Umgang mit russischen Geldern in einen Konflikt. Die Seco-Chefin Helene Budliger Artieda meldet grosse Bedenken an, dass das Einziehen solcher Vermögensverwerten hierzulande zielführend sei. 

Die EU will russische Gelder für die Ukraine verwenden. Der Bundesrat meldet rechtliche Bedenken an – und die Seco-Chefin warnt vor kontraproduktiven Folgen.

Der «SonntagsBlick» (Artikel hinter Paywall) konnte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz eine interne Analyse von Staatssekretärin Helene Budliger Artieda einsehen. Darin schreibt die Seco-Chefin: «Die in der Schweiz deponierten Guthaben einer Zentralbank sind durch die Vollstreckungsimmunität des Staatsvermögens geschützt.»

Sanktionen sind keine strafrechtlichen Massnahmen

Es sei nicht klar, «ob die Einziehung solcher Vermögenswerte» mit dem Völkerrecht vereinbar wäre. Die Einziehung von Vermögenswerten könnte sogar kontraproduktiv wirken.

«Sanktionen sind in erster Linie zeitlich begrenzte Zwangsmassnahmen, die einen Staat dazu bringen sollen, zu einem Verhalten zurückzukehren, das mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Sanktionen sind keine strafrechtlichen Massnahmen. Mit der Einziehung ihrer Vermögenswerte hätten die betroffenen Personen und Unternehmen jedoch keinen Grund mehr, ihr Verhalten zu ändern, und letztlich könnte die Massnahme sogar eine kontraproduktive Wirkung haben», heisst es in dem Bericht.

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