Bundesgericht macht Weg für GZO-Schuldenruf frei

Das in Nachlassstundung steckende GZO Spital Wetzikon bleibt auch in der Adventszeit ein verlässlicher Schlagzeilenlieferant.

Am 30. November hatten 8 von 9 Aktionärsgemeinden an der Urne den Weg freigemacht, damit die Eigentümer wie im Sanierungskonzept vorgesehen einen Kapitaleinschuss von insgesamt 50 Millionen Franken leisten können; bei den anderen 3 Aktionärsgemeinden hatten die Stimmbürger bereits an der Gemeindeversammlung die Zustimmung erteilt.

Bis Ende Januar Lösung für den Anteil Bubikons?

Nur Bubikon scherte aus, wodurch eine Lücke von 3,12 Millionen Franken entstand.

Mitte Dezember wurde eine Mitteilung publiziert, wonach sich die Führungskräfte der Aktionärsgemeinden und des GZO in Wetzikon getroffen hätten, «um über die Konsequenzen des Abstimmungsresultats und das weitere Vorgehen zu beraten». Man habe bekräftigt, dass das GZO «zur Realisierung des Sanierungskonzepts und damit zur Rettung des Spitals» auf die ganzen 50 Millionen Franken angewiesen sei. Logische Konsequenz: «Der fehlende Betrag von 3,12 Millionen Franken muss folglich innerhalb der nächsten Monate kompensiert respektive anderweitig beschafft werden können.»

Es seien verschiedene Möglichkeiten dafür präsentiert und plausibilisiert worden. «Die Palette der Handlungsoptionen reicht von einem Crowdfunding durch Dritte über eine Erweiterung des Aktionariats bis hin zu Nachtragskrediten der Gemeinden», heisst es im Communiqué. Der Evaluierungsprozess werde fortgesetzt, «die Chancen und Gefahren verschiedener Handlungsoptionen sorgfältig erwogen». Die Aktionärgemeinden stellten in Aussicht, bis Ende Januar 2026 (also definitiv nach der Adventszeit) über konkrete Massnahmen und das weitere Vorgehen zu informieren.

Umstrittene Einlieferung der Obligationen

Am letzten Freitag meldeten sich am Abend zudem die Sachwalter des GZO zu einer anderen, juristischen Thematik. Es geht um den Schuldenruf bzw. die Frage, ob die Vorgaben für die Gläubiger der notleidenden Anleihe über 170 Millionen Franken für den Nachweis ihrer Forderungen (durch die Einlieferung der Obligationen in ein auf die Sachwalter lautendes Depot bei der Zürcher Kantonalbank) rechtens sind oder nicht.

Die Vorgeschichte: Der von den Sachwaltern am 20. Februar 2025 publizierte Schuldenruf hatte nach der Beschwerde eines Anleihengläubigers (konkret: der von Gianluca Ferrari geleitete Investmentfonds Clearway Capital Partners, der die Gläubigerinteressengemeinschaft GZO Creditor Group anführt, wo auch Gregor Greber federführend tätig ist) auf Anordnung des Bezirksgerichts Hinwil am 7. März widerrufen werden müssen. Die Aufsichtsbehörde und in zweiter Instanz das Obergericht Zürich wiesen in der Folge die Beschwerde ab, der Anleihengläubiger zog den Entscheid des Obergerichts an das Bundesgericht weiter.

Schuldenruf für Obligationäre kann endlich durchgeführt werden

Nun hat das Bundesgericht mit Urteil vom 20. November 2025 entschieden, «mangels hinreichender Begehren» nicht auf diese Beschwerde einzutreten – und dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten von 10'000 Franken aufgebrummt.

Für die Sachwalter bedeutet der Entscheid, dass sie den Schuldenruf für die Anleihengläubiger Anfang 2026 endlich erneut durchführen können. Das ist ein wichtige formelle Voraussetzung, damit die Gläubigerversammlung zum Nachlassvertrag im Frühjahr 2026 stattfinden kann – dass das Sanierungskonzept in der heutigen Form (mit einem massiven Schuldenschnitt von 65 bis 70 Prozent) dann von den Gläubigern bewilligt wird, ist allerdings weiterhin fraglich.