Finma greift gegen SFM, BZ Berater Zentrum und eine natürliche Person durch

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat am Montagmorgen den Abschluss eines Enforcementverfahrens gegen die Swiss Fund Management AG in Liquidation (SFM) und die BZ Berater Zentrum AG (BZ) per 1. Mai 2026 bekanntgegeben.

Hintergrund sind gemäss der Medienmitteilung «gravierende Verstösse gegen die Verhaltensregeln beim Erbringen von Finanzdienstleistungen nach Fidleg», neben den zwei Instituten hatte die Finma dabei auch eine natürliche Person im Visier.

Einzug von Gewinnen

Die Behörde hat der SFM die Bewilligung für die Verwaltung von Fonds entzogen und die Untersuchungsbeauftragte Grant Thornton als Liquidatorin eingesetzt. Auch lehnte sie ein Gesuch der BZ für eine Bewilligung als unabhängige Vermögensverwalterin ab. «Zudem zieht die Finma unrechtmässig erzielte Gewinne in Millionenhöhe ein und verhängt gegen eine verantwortliche Person ein mehrjähriges Berufsverbot», ist der Mitteilung zu entnehmen. 

Die Finma sei im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit auf Anhaltspunkte gestossen, dass die damals von der SFM verwalteten Fonds und die Vermögensverwaltungskundschaft der BZ hohe Anteile an illiquiden Anleihen hielten, «die vorwiegend zur Finanzierung ausländischer Immobilienentwicklungsprojekte vorgesehen waren».

Diverse Verflechtungen

Aufgrund verschiedener Verflechtungen hätten Hinweise auf Interessenkonflikte bestanden. Nach einer Vor-Ort-Kontrolle bei der SFM habe die Finma im Jahr 2024 gegen beide Institute ein Enforcementverfahren eröffnet.

Die Untersuchung habe ergeben, dass die Anleihenemittentinnen alle untereinander verbunden gewesen seien. SFM und BZ hätten «in schwerer Weise gegen die Pflicht verstossen», Interessenkonflikte und daraus resultierende Benachteiligungen für die Kunden zu vermeiden.

200 Millionen Franken investiert

Und die Finma nennt auch Zahlen: «Im Untersuchungszeitraum verfügte die BZ über rund 2'000 Vermögensverwaltungsmandate. Anlegergelder im Umfang von rund 200 Millionen Franken wurden direkt oder indirekt über die Fonds in illiquide Anleihen mit zweifelhafter Werthaltigkeit investiert.» Das war aber nicht alles: «Die nahestehenden und nicht operativ tätigen Emittentinnen leiteten die Anleihenserlöse jeweils umgehend und – entgegen den Werbeversprechen – unbesichert an Immobilieninvestment-Gesellschaften weiter, die von involvierten Personen kontrolliert werden.» 

Die Gesellschaften verwendeten die Gelder vorwiegend für die Finanzierung von Immobilienentwicklungsprojekten. «Teile der Anleihensgelder wurden auch zum Erwerb von Beteiligungen und zur Finanzierung der operativen Tätigkeit weiterer Gesellschaften verwendet, darunter auch die SFM und BZ.»

Die Finma moniert, dass die Anleger über diese inhärenten Interessenkonflikte nicht ausreichend informiert worden seien. Zudem sei die Werthaltigkeit der Anleihen «vom Gelingen oder Misslingen der Immobilienentwicklungsprojekte abhängig und daher zurzeit ungewiss». Bemerkenswert ist auch der Umstand, dass sich die Beteiligten daraus «teilweise auch persönlich Darlehen in zweistelliger Millionenhöhe ausrichten» liessen.

BZ: Schliessung des Vermögensverwaltungsgeschäfts

Die Finma hält fest, dass das Verhalten der beiden Gesellschaften eine schwere Missachtung der Prüfpflichten in Form der Angemessenheits- und Eignungsprüfung gemäss Fidleg darstellt.

Die Verweigerung der Bewilligung als unabhängige Vermögensverwalterin führte dazu, dass die BZ ihr Vermögensverwaltungsgeschäft innert 30 Tagen nach Eröffnung der Verfügung einstellen musste. Zudem werden «die bei der BZ und einer involvierten Person unrechtmässig erlangte Provisionen für die Platzierung von illiquiden Anleihen von über drei Millionen Franken» eingezogen.

Die BZ ihrerseits hält auf der Website fest, die Gesellschaft bestehe weiter, werde aber künftig keine Finma-regulierten Tätigkeiten mehr ausüben.

Mediationsverfahren eingeleitet

Die Verfügung der Finma ist rechtskräftig, die Parteien haben auf eine Anfechtung verzichtet. Die Behörde unterstreicht, dass Rück- oder Zinszahlungen auf bestehenden Anleihensinvestitionen zugunsten der Anleger weiterhin vorgenommen werden dürfen. 

Bislang hätten gegen 150 Personen ein Mediationsverfahren gegen die BZ initiiert. Die zuständige Ombudsstelle, die OFS Ombud Finance Suisse, habe entschieden, das Verfahren mit diesen Personen nun, nach Abschluss des Enforcement der Finma, an die Hand zu nehmen.