Die inzwischen zur brasilianischen Safra-Gruppe gehörende Basler Bank Sarasin ist noch bis zum 31. Mai 2013 von gewissen Publizitätspflichten befreit.

Die Bank Sarasin ist noch bis und mit 31. Mai 2013 von gewissen Publizitätspflichten im Zusammenhang mit der Kotierung ihrer Aktien befreit, wie einer Mitteilung vom Freitag zu entnehmen ist.

Dazu gehören die Pflicht zur Offenlegung von Management-Transaktionen, die Pflicht zur Führung eines Unternehmenskalenders und von der Pflicht zur Meldung von gewissen Unternehmensereignissen.

Zudem hat die SIX die Frist der Bank Sarasin für die Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2012 vom 30. April 2013 bis zum 1. Juli 2013 verlängert.

Die Bank Sarasin hat das Gesuch um Befreiung bei der SIX eingereicht, nachdem Safra am 23. Oktober 2012 bekannt gegeben hatte, dass sie bei einem Gericht in Basel Klage auf Kraftloserklärung aller restlichen sich im Publikum befindenden Namenaktien B der Bank Sarasin eingereicht hatte.

Die Klage ist zur Zeit noch hängig und die von der SIX genehmigte Dekotierung der Namenaktien B der Bank Sarasin wird, sobald der Entscheid des Gerichts in Basel bezüglich Kraftloserklärung aller restlichen sich im Publikum befindenden Namenaktien B der Bank Sarasin in Rechtskraft erwachsen ist, vollzogen, wie es in einem Communiqué vom Freitag heisst.

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