Die Genfer Privatbank Syz ist mit einem Gerichtsverfahren in Frankreich konfrontiert. Es geht um einen angeblichen Verstoss gegen das Arbeitsrecht.

Die Klage steht im Zusammenhang mit einem Konflikt mit einem Mitarbeiter, der im Sommer 2009 entlassen wurde, wie die beiden Zeitungen «Tribune de Genève» und «24 heures» berichteten.

Die Bank wies gegenüber den Medien darauf hin, dass es sich lediglich um einen weiteren Schritt eines jahrelangen Verfahrens handle, in dem es um technische Fragen des Arbeitsrechts gehe.

Der ehemalige Mitarbeiter, der sowohl in Genf als auch in Frankreich gearbeitet hatte, machte nach seiner Entlassung geltend, dass er dem französischen Arbeitsrecht unterstellt gewesen sei. Die Bank dagegen ist überzeugt, alle geltenden Gesetze und Regelungen eingehalten zu haben.

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