Ein seit Jahren schwelendes Verfahren resultiert nun in einer Anklage gegen die Grossbank. Der Vorwürfe gegen die Credit Suisse stehen in Zusammenhang mit den Umtrieben eines bulgarischen Drogenrings in der Schweiz.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage beim Bundesstrafgericht gegen die Credit Suisse (CS) eingereicht, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Dies nach Ermittlungen zum Schweizer Business einer im internationalen Drogenhandel und in der Geldwäscherei aktiven kriminellen Organisation aus Bulgarien.

Konkret klagen die Ermittler des Bundes gegen den Vertrauensmann und Finanzberater des Anführers der Organisation, gegen einen im Wallis wohnhaften bulgarischen Ringern und gegen eine ehemalige Kundenbetreuerin bei der Credit Suisse – sowie gegen die Grossbank selber.

Nicht genügend Vorkehrungen getroffen

Dem Geldhaus wird vorgeworfen, nicht alle erforderlichen organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um die Geldwäscherei von Vermögenswerten zu verhindern, welche der kriminellen Organisation gehörten und unter ihrer Kontrolle standen. Das Schweizerische Bundesstrafgericht kann in einem solchen Verfahren neben einer Gewinneinziehung eine Busse von maximal 5 Millionen Franken verhängen.

Auch finews.ch hatte über das Geldwäscherei-Verfahren, das bei der Bundesanwaltschaft unter dem Titel «Bulco» geführt wird, vergangenen Juli berichtet. Nun stellte die Behörde fest, dass Transaktionen im Umfang von 140 Millionen Franken verschleiert worden seien.

In einer Replik vom Donnerstag nahm die CS den Entscheid der Behörde «mit Befremden» zur Kenntnis. Die Bank weist die Vorwürfe hinsichtlich der vermeintlichen Organisationsmängel zurück und wird ihre Position entschlossen verteidigen, wie es weiter hiess. Das Institut stellt sich zudem hinter die ehemalige Angestellte.

Schweizer Patron verurteilt

Das Verfahren dauert bereits zwölf Jahre an. Am 1. Februar 2008 begannen Ermittlungen gegen den genannten bulgarischen Ringer und gegen dessen Patron, insbesondere wegen des Verdachts der Geldwäscherei und der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation. Zwischen September 2008 und Juni 2015 folgten mehrere Verfahrensausdehnungen, bei der auch eine frühere CS-Bankerin ins Visier rückte.

Im März 2017 wurde der schweizerische Patron des bulgarischen Ringers per Strafbefehl wegen schwerer Geldwäscherei verurteilt.

Tonnenweise Kokain geschmuggelt

Die kriminelle Organisation, um die sich die Verfahren drehen, ging aus dem bulgarischen Spitzensportler-Milieu hervor. So wurden viele Ringer von mafiösen Clans angesprochen. Einer von ihnen entwickelte und leitete mindestens im Zeitraum zwischen dem Beginn der 2000er-Jahre und 2012 eine hierarchisch aufgebaute und verzweigte kriminelle Struktur, die am Kokainhandel und der Geldwäsche verdiente.

Dabei wurden mehrere Dutzend Tonnen Kokain von Südamerika nach Europa mittels Kurieren per Boot und Flugzeug verbracht. Der Kopf der Bande wurde dafür in mehreren europäischen Staaten rechtskräftig zu langen Freiheitsstrafen verurteilt; etwa auch 2017 in Italien, wo seine Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation gerichtlich festgestellt wurde.

Nach zwölfjährigen Ermittlungen steht auch die Bundesanwaltschaft unter Zugzwang. Diverse Vorwürfe sind bereits verjährt, und die Behörde muss in diversen Punkten die kriminellen Vortaten beweisen, die den Straftatbestand der Geldwäsche rechtfertigen.

Wasser auf die Mühlen von Schadenersatz-Forderungen

Bulco ist nicht der einzige Verfahrenskomplex der Bundesanwaltschaft, wo der Name der CS fällt. Medienberichten zufolge hat die Behörde vergangenen Juni ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei eröffnet, um mehr Licht in den Korruptions-Skandal rund um die Milliardenkredite der Credit Suisse (CS) an das südostafrikanische Land Mosambik zu bringen.

Die Vorwürfe sind auch Wasser auf die Mühlen von Akteuren, die Schadenersatz bei der Grossbank geltend machen wollen. So argumentieren um Millionen geprellte Oligarchen schon lange, organisatorische Mängel bei der Bank hätten die Betrügereien eines früheren CS-Bankers begünstigt. Die Schadenssumme könnte dort bis zu 1 Milliarde Dollar betragen.

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
  • Ja, es gab keine andere, wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
    26.57%
  • Nein, man hätte die Credit Suisse abwickeln sollen.
    19.15%
  • Nein, der Bund hätte die Credit Suisse übernehmen sollen.
    27.71%
  • Man hätte auch ausländische Banken als Käufer zulassen sollen.
    9.3%
  • Man hätte eine Lösung mit Schweizer Investoren suchen sollen.
    17.27%
pixel