Im Berufungsprozess der UBS gegen die Milliarden-Busse im Steuerstreit mit Frankreich sollte heute das Urteil fallen. Nun muss die Grossbank länger warten.

Das zuständige Tribunal de Grand Instance in Paris hat sein für Montag Nachmittag erwartetes Urteil im Berufungsprozess gegen die UBS vertagt. Dies vermeldete die Agentur «Reuters» mit Verweis auf das Gericht. Demnach wird der Richterspruch nun auf den 13. Dezember verschoben. Grund dafür ist offenbar der Krankheitsfall eines Richters.

Die Grossbank nimmt den Entscheid aus Paris zur Kenntnis, wie sie separat mitteilte.

In dem vergangenen März abgeschlossenen Prozess bezichtigte die französische Staatsanwaltschaft die Schweizer Grossbank des Steuerbetrugs, der Geldwäsche und der unerlaubten Akquise von Kunden auf französischem Staatsgebiet. Die Ankläger fordern entsprechend eine Busse von mindestens 2 Milliarden Euro. Der französische Staat machte zudem Schadenersatz in der Höhe von 1 Milliarde Euro geltend.

Tiefere Bussen-Summe

Das ist weniger als die 4,5 Milliarden Euro Busse, zu der die Bank im Februar 2019 in der ersten Instanz verdonnert worden war. Die UBS bestreitet jeglich Schuld; sie hat für den Fall «nur» 450 Millionen Euro zurückgelegt. Hinzu kommt eine Kaution von 1 Milliarde Euro, welche das Geldhaus zuvor schon blockieren musste.

Verhandelt wird auch das Schicksal von sechs angeklagten ehemaligen UBS-Kadern. Ihnen drohen bedingte Gefängnisstrafen von sechs bis 18 Monaten.

Lichtblicke für die Schweizer

Aus Sicht der Schweizer gab zuletzt ein Präzendenzfall Anlass zur Hoffnung: Nach einem Leiturteil von Ende 2019 wird in Frankreich qualifizierter Steuerbetrug nicht mehr gleich schwer gebüsst. Als Berechnungs-Grundlage gelten nicht mehr die inkriminierten Vermögen, sondern nur die tatsächlich hinterzogenen Steuern.

Zum anderen darf der Staatsanwalt die Daten zu rund 40’000 einstigen französischen UBS-Kunden, welche die Grossbank 2019 an Frankreich aushändigen musste, nicht als Beweise ins Feld führen.

 

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