Acht institutionelle Anleger haben für die kommende Generalversammlung der Credit Suisse den Antrag auf eine Sonderprüfung eingereicht. Dabei geht es um den Greensill-Skandal und dem anschliessenden Kollaps der sogenannten «Supply Chain Finance Funds».

Am 11. März 2022 richteten die Ethos Stiftung sowie sieben Schweizer Pensionskassen, die Aktionäre der Credit Suisse (CS) sind, ein Auskunftsbegehren im Zusammenhang mit den Fällen Greensill und «Suisse Secrets» an den Verwaltungsrat der Bank, wie am Mittwochabend zu erfahren war.

Die Generalversammlung der Credit Suisse Group findet am 29. April 2022 ohne die persönliche Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre statt.

Antrag auf Sonderprüfung

Gleichzeitig beantragte die Ethos Stiftung für die Generalversammlung 2022 die Traktandierung eines Aktionärsantrags auf Durchführung einer Sonderprüfung. Dieser Antrag ist unter Punkt 8 der Traktandenliste aufgeführt, die am (gestrigen) Mittwoch von der Bank veröffentlicht wurde.

Bei den sieben Pensionskassen handelt es sich um folgende Institutionen:

  • Bernische Lehrerversicherungskasse
  • Bernische Pensionskasse
  • Cap Prévoyance
  • CIEPP – Caisse Inter-Entreprises de Prévoyance Professionnelle
  • Pensionskasse des Bundes PUBLICA
  • Pensionskasse Post
  • Pensionskasse Stadt Zürich

Als langfristige Aktionäre der Credit Suisse erwarten Ethos und die anderen Investoren, dass die Bank zusätzliche Angaben zum Greensill-Fall liefert. Dieser hatte dazu geführt, dass die Bank im März 2021 Anlagefonds mit verwalteten Vermögen von 10 Milliarden Franken einfror.

Unveröffentlichter Untersuchungsbericht

Diese Informationen werden umso dringlicher erwartet, als der Verwaltungsrat im Februar 2022 beschloss, die wichtigsten Schlussfolgerungen des Untersuchungsberichts der Anwaltskanzlei Walder Wyss zu diesem Fall nicht zu veröffentlichen, entgegen den Angaben im Protokoll der Generalversammlung von 2021.

«Wir verstehen, dass die Veröffentlichung des gesamten Untersuchungsberichts Vertraulichkeitsprobleme aufwerfen könnte. Aber wir sind der Ansicht, dass die Aktionäre ein Recht darauf haben, die wichtigsten Schlussfolgerungen dieser Untersuchung zu erfahren und die Massnahmen zu kennen, die getroffen wurden oder werden, um eine Wiederholung solcher Fälle in Zukunft zu verhindern», sagte Vincent Kaufmann, Direktor von Ethos.

Vertrauensverlust bei den Investoren

Nach Übermittlung einer Liste mit 17 Fragen (siehe hier) fanden in den vergangenen Wochen mehrere Gespräche mit der Bank statt. Die ursprünglichen Antworten wurden ergänzt, und die Credit Suisse erklärte sich damit einverstanden, dass sie vor der Generalversammlung 2022 veröffentlicht werden.

Für Ethos sei es unerlässlich, die Faktoren besser zu verstehen, die zum Zusammenbruch und der Schliessung der «Supply Chain Finance Funds» führten, wie es am Mittwochabend weiter hiess. Dieses Debakel führte, zusammen mit den zahlreichen Skandalen, die dem Ruf der Bank in den vergangenen Jahren schadeten, zu einem Vertrauensverlust bei den Investoren und einem Absinken des Aktienwerts auf einen historischen Tiefststand.

Weiterhin unzureichende Auskünfte

Die Credit Suisse war einverstanden, sämtliche Fragen von Ethos zu beantworten. Ethos wiederum erklärte sich bereit, ihren Antrag zurückzuziehen, falls bestimmte Antworten der Credit Suisse von einer unabhängigen Revisionsstelle im Rahmen eines vereinfachten «Negative-Assurance»-Verfahrens geprüft würden. Die Erstellung eines solchen Berichts konnte von der Bank zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht zugesichert werden. «Ein solches Vorgehen wäre einfacher und schneller als eine Sonderprüfung und könnte bestimmte Zweifel ausräumen», betonte Kaufmann.

Nach einer eingehenden Prüfung der Antworten der Credit Suisse sind Ethos und die sieben anderen Aktionäre der Meinung, dass diese weiterhin unzureichend sind. Angesichts der Tatsache, dass die Bank bis jetzt nicht in der Lage war, eine «Negative Assurance» einer unabhängigen Drittpartei bezüglich ihrer bis jetzt erteilten Antworten vorzulegen, beschloss Ethos, ihren Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung aufrechtzuerhalten.

Neue Beurteilung der Antworten

Die Aktionäre werden somit an der Generalversammlung vom 29. April über die Durchführung einer Sonderprüfung befinden. Im Falle einer Zustimmung zum Aktionärsantrag wird ein von einem Richter eingesetzter, unabhängiger Experte die Glaubwürdigkeit und Vollständigkeit der Antworten der Credit Suisse auf die Fragen von Ethos beurteilen.

 

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