Die Finma äussert sich erstmals konkret zu Facebooks Kryptoprojekt Libra. Dieses hat allerdings noch einige Hausaufgaben vor sich, und ein Bewilligungsgesuch ist bei den Behorden auch noch nicht eingegangen.

Der Tech-Gigant Facebook stellt Behörden auf der ganzen Welt vor enorme Herausforderungen – so auch in der Schweiz im Zusammenhang mit der geplanten Kryptowährung Libra.

Die Gesellschaft hatte die Eidgenössische Finnanzmarktaufsicht (Finma) um eine Einschätzung gebeten, was auf organisatorischer Ebene geleistet werden müsse, um das Projekt zu realisieren. Wie einer Medienmitteilung der Finma vom Mittwoch zu entnehmen ist, hat Libra dabei noch einige Hürden zu nehmen.

Bewilligung als Zahlungsmittel

Als erstes benötigt Libra eine Bewilligung als Zahlungssystem auf der Basis des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG). Dafür müsse sich das Projekt an den gängigen internationalen Standards orientieren, insbesondere den ‹Principles for Financial Market Infrastructures›, vor allem im Zusammenhang mit Cyberrisiken, wie die Finma schreibt.

Ausserdem ist ein Schweizer Zahlungssystem wie Libra automatisch dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Darum müsste in Sachen Geldwäschereibekämpfung die Einhaltung höchster internationaler Standards im gesamten Ökosystem des Projekts sichergestellt werden – sprich, das Ökosystem müsste als Ganzes immun sein gegen erhöhte Geldwäschereirisiken.

Zusätzliche Anforderungen

Weiter kommen gemäss FinfraG zusätzliche Anforderungen hinzu, insbesondere um allen Risiken eines Schweizer Zahlungssystems – auch bankähnlichen Risiken – begegnen zu können.

Bei diesen handelt es sich vor allem um Anforderungen in den Bereichen Kapitalverteilung (für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken), Liquiditäts- und Risikoverteilung betreffen, wie auch zum Management der Reserve.

Gesuch lässt auf sich warten

Doch damit nicht genug: «Grundvoraussetzung für eine Bewilligung als Zahlungssystem wäre, dass die mit der Verwaltung der Reserve verbundenen Erträge und Risiken vollständig von der Libra Association und nicht – wie zum Beispiel bei einem Fondsanbieter der Fall – von den allfälligen Besitzern des ‹Stable Coin› getragen würden.»

Abschliessend hält die Finma fest, dass noch kein konkretes Bewilligungsgesuch eingetroffen sei. Ausserdem stellten sich noch weitere Fragen steuerrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Natur, die aber nicht im Zuständigkeitsbereich der Behörde lägen.

 

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