Der internationale Kunstmarkt gilt als Wilder Westen. Der Intransparenz, den unlauteren Praktiken und der Geldwäscherei nehmen sich nun die Regulierer an. Auslöser war auch der «Fall Bouvier».

Staatsanwälte in Genf und in New York wühlen sich derzeit durch Berge von Aktenstössen, welche den wohl grössten Betrugsfall belegen sollen, der die internationale Kunstszene in ihren Grundfesten erschüttert.

Der russische Oligarch Dmitry Rybolovlev klagt dabei sowohl gegen den Schweizer Kunsthändler Yves Bouvier als auch gegen das Auktionshaus Sotheby's. Wegen Preisabsprachen habe er, Rybolovlev, 380 Millionen Dollar zu viel für seine Kunstwerke bezahlt. In separaten Klagen gegen Bouvier fordert der Russe eine Schadensumme von über 1 Milliarde Dollar, die er beim Kauf von über 38 Kunstwerken zu viel bezahlt habe.

Geldwäschereirichtlinie nimmt Kunsthandel ins Visier

Der seit Jahren die Gerichte beschäftigende «Fall Bouvier» füllt inzwischen unzählige Bundesordner – und er gilt als Anschauungsmaterial für die Intransparenz und Machenschaften im internationalen Markt für Kunst, die im Private Banking und bei der sehr vermögenden Klientel eine eigene Vermögensklasse bildet.

Doch seit dem vergangenen 10. Januar ist der Kunstmarkt nicht mehr das, was er einst war. Seit diesem Datum gilt die 5. EU-Geldwäschereirichtlinie und mit ihr haben die Regulatoren in Europa den Kunstmarkt in ihren Fängen.

Die «Know your Client»-Regel gilt nun auch für Kunstwerke ab einem Wert von 10'000 Euro. Das heisst, für alle Transaktionen müssen die Beteiligten eine Art Due Diligence durchführen, wobei insbesondere die Käufer von Kunstwerken transparent gemacht werden sollen.

Markt soll «sauber» werden

Die Regulatoren haben zudem eine umfassende Liste von Kunstwerken aller Art erstellt, auf welche beim Kauf eine Mehrwertsteuer erhoben wird. Käufer wie Verkäufer sollen so in eine regulatorisches Regelwerk gezwungen werden, um den Markt «zu säubern».

Denn schmutzig war er bislang – auch wenn dies in der Glitzerwelt der globalen Kunstmessen in Basel, Genf oder Hongkong Miami wie auch bei den Auktionshäusern und Museen nicht gerne gehört wird.

Ein schwarzes Loch

Doch grundsätzlich funktionierte der Kunstmarkt, in dem jährlich an die 70 Milliarden Dollar umgesetzt werden, vollkommen unterhalb des Radars einer internationalen Aufsicht und ohne Regelwerk. «Kunstwerke verschwinden, tauchen wieder auf, sie werden geschmuggelt, Käufe und Handwechsel erfolgen privat und höchst diskret, die Preise sind intransparent und werden manipuliert», sagte der frühere US-Staatsanwalt Peter D. Hardy gegenüber der «Econotimes».

Mit anderen Worten: Ein wertvolles Kunstwerk an sich ist ein perfektes Vehikel, um unversteuerte Gelder zu verstecken oder zu waschen.

Zu diskret – niemand beschwerte sich bislang

Die Kommissionen im Kunsthandel können astronomisch sein, in die Höhe getrieben durch Preisabsprachen unter Agenten und Vermittlern – und bis zum «Fall Bouvier» hat sich darüber noch kaum einer der superreichen Käufer von Kunstwerken öffentlich beschwert.

Rybolovlev war der Erste, der einen der ganzen Grossen in diesem Geschäft vor Gericht zog. Bouvier hat mehr als «König der Zollfreilager« einen Namen, denn als Kunsthändler. In den von ihm verwalteten Zollfreilagern rund um den Globus liegen Vermögenswerte im Wert von ungeahnten Höhen – anonym und unversteuert.

Museen, von denen niemand weiss

Ein Direktor des Louvre nannte diese Lagerhäuser «die grössten Museen, die niemand besuchen kann». Die neue EU-Richtlinie beraubt die Verkäufer und Auktionshäuser eines ihrer grossen Wettbewerbsvorteile: Anonyme Käufer darf es fortan nicht mehr geben. Ganz ähnlich wie im Private Banking, wo Kundendaten vor den internationalen Steuerbehörden transparent zu machen sind.

Die Frage ist, ob die Zoll- und Steuerbehörden die Ressourcen haben, die neue Kunst-Compliance auch durchzusetzen. Die neue Geldwäschereirichtlinie dürfte nur der erste Schritt sein, den Kunsthandel unter Aufsichtsrecht zu zwingen.

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