Twint erreicht Meilenstein bei Nutzerzahl
Ob an der Ladenkasse, beim Kauf von Tickets für den öffentlichen Verkehr, beim Parkieren oder dem Geldtransfer zwischen Privatpersonen – Twint nimmt in der Schweiz inzwischen eine Sonderstellung beim mobilen Bezahlen ein.
Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz hat zur Jahresmitte die Sechs-Millionen-Grenze überstiegen, wie das Unternehmen am Dienstag meldet. Per Ende 2024 hatte das Unternehmen die Zahl auf «weit über 5 Millionen Nutzende» beziffert.
Die neue Höchstmarke unterstreiche die zunehmende Bedeutung mobiler Zahlungsdienste im Alltag. «Wir freuen uns sehr darüber, dass über 6 Millionen Nutzende mittlerweile täglich von der Flexibilität und der digitalen Souveränität profitieren, die Twint ihnen bietet», sagt CEO Markus Kilb. «Unser Ziel bleibt es, das Leben der Menschen in der Schweiz durch Innovationen rund um das digitale Bezahlen zu vereinfachen.»
75 Prozent kommerzielle Transaktionen
Der Bekanntheitsgrad der Marke Twint liege bei den über 16-jährigen bei 99 Prozent. Die kommerziellen Transaktionen machen 75 Prozent aus, die übrigen entfallen auf Geldtransfers zwischen Privatpersonen.
Die Zahlmöglichkeit per Twint werde von rund 81 Prozent der stationären Geschäfte und 84 Prozent der Online-Shops in der Schweiz als Zahlungsmittel angeboten. Rund 65 Prozent der kommerziellen Transaktionen würden im Präsenzgeschäft stattfinden und 35 Prozent im Distanzgeschäft.
Keine Angaben zum Transaktionsvolumen
Für das Gesamtjahr hatte Twint die Zahl der Transaktionen auf 773 Millionen beziffert, das war ein Anstieg zum Vorjahr um 31 Prozent. Angaben zum Transaktionsvolumen macht das Unternehmen nicht.
Der im September 2016 gegründete Zahlungsdienstleister gehört der Banque Cantonale Vaudoise, Postfinance, Raiffeisen, UBS, Zürcher Kantonalbank sowie der Börsenbetreiberin SIX und dem Zahlungsabwickler Worldline.
Kritik an hohen Gebühren vom Detailhandel
Anfang Juli hatte der Verband der Schweizer Detailhändler bei der Weko eine Beschwerde gegen Twint eingereicht. Das Unternehmen missbrauche seine Marktmacht und berechne zu hohe Gebühren. Die Weko wurde aufgefordert, die Gesetzeskonformität der Gebühren zu prüfen.
Die von Twint erhobenen Gebühren seien regelmässig gleich hoch oder sogar höher als bei den Kreditkarten. Da die meisten Twint-Kunden aber ein Bankkonto statt einer Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt hätten, müssten sich die Gebühren am deutlich günstigeren Niveau der Debitkartentransaktionen orientieren, lautet das Argument.