Nationalbank reduziert Faktor für die Limite weiter

Auch wenn es sich um eine technische Anpassung bei der Umsetzung der Geldpolitik handelt, ist ihre Bedeutung nicht zu unterschätzen. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat am Montag bekanntgegeben, dass sie den Faktor für die Limite zur Verzinsung von Sichtguthaben mindestreservepflichtiger Girokontoinhaber per 1. März von 16,5 auf 15 anpasst.

Letztmals hatte die SNB den Faktor per 1. November 2025 von 18 auf 16,5 reduziert.

Teilweise negative Verzinsung

Die Limite an sich berechnet sich weiterhin als das Produkt aus dem laufenden Durchschnitt der Mindestreserveerfordernisse über die letzten drei Jahre und dem Faktor. Girokontoinhaber, die nicht mindestreservepflichtig sind (also Nicht-Banken), verfügen nach wie vor über eine fixe Limite.

Die Sichtguthaben bis zur Limite werden zum SNB-Leitzins (aktuell 0 Prozent), Sichtguthaben darüber zum SNB-Leitzins abzüglich eines Abschlags (also negativ) verzinst. Sichtguthaben, die zur Erfüllung der Mindestreserven gehalten werden, werden gar nicht verzinst.

Der Erhöhung der Mindestreserven entgegenwirken 

Die SNB begründet die Senkung des Faktors damit, dass dies dem Anstieg der Limiten aufgrund der Erhöhung des Mindestreserveerfordernisses per 1. Juli 2024 entgegenwirke. Weil für die Limite der Durchschnitt von drei Jahren massgebend ist, schlägt sich diese Anhebung erst mit der Zeit voll durch. Die Faktorsenkung stelle eine weiterhin effektive Umsetzung der Geldpolitik sicher und unterstütze einen aktiven Geldmarkt, schreibt die SNB.

Mit letzterem dürfte gemeint sein, dass damit Anreize für die Banken (und andere Akteure) gesetzt werden, ihre Liquidität über den Repomarkt zu bewirtschaften. Ein aktiver Repomarkt ist eine wichtige Voraussetzung, damit der Saron, der wichtigste Schweizer Geldmarktsatz, auf einer robusten Berechnungsbasis ermittelt werden kann.