Weg mit der OECD-Mindeststeuer!

Die am Montag in Zürich präsentierte Studie hat es in sich. Das Institute of Law and Economics der Universität St. Gallen hat im Auftrag der Swiss-American Chamber of Commerce untersucht, ob die OECD-Mindeststeuer für grosse Unternehmen ihren Zweck erfüllt und welche Handlungsoptionen die Schweiz hat. Geprüft wurden dabei vier Szenarien: Beibehaltung des Status quo, Anpassung innerhalb des bestehenden OECD-Systems mit dem Ziel einer kurzfristigen Entlastung, ersatzlose Abschaffung der Mindeststeuer und der Wechsel von der Mindeststeuer zu einer inländischen Ergänzungssteuer.

Das Ergebnis: Die Autoren der Analyse «Wie weiter mit der Mindeststeuer in der Schweiz? – Evaluierung der Handlungsoptionen», Professor Peter Hongler und sein Team, empfehlen, dass sich die Schweiz noch dieses Jahr von der Mindeststeuer verabschiedet.

Stark veränderte Rahmenbedingungen

Die geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hätten sich seit der Volksabstimmung von 2023 grundlegend verändert, wird argumentiert. Die Mindeststeuer, die von der Schweiz 2024 freiwillig eingeführt wurde, verfehle heute ihren ursprünglichen Zweck, berge erhebliche rechtliche Risiken und könnte für den Standort Schweiz volkswirtschaftlich und fiskalisch mehr Kosten als Nutzen verursachen.

Zu Recht wird darauf verwiesen, dass das Volk die Kompetenznorm im Vertrauen darauf bewilligt hatte, das die rund 140 anderen am Vertragswerk beteiligten Staaten die Regeln ebenfalls umsetzen würden. Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt: «Von den über 140 Mitgliedern haben nur 33 Staaten das Projekt vollständig umgesetzt», hält die Studie fest. Damit sei aus einer globalen Lösung de facto ein EU+-Projekt geworden.

Inländische Ergänzungssteuer als Ersatz

Ausgeschert ist die grösste Volkswirtschaft der Welt. Mit «Side-by-Side-Packages» schützen die USA ihre Unternehmen vor der für diesen Fall eigentlich vorgesehenen Nachbesteuerung durch ausländische Staaten; ein Argument, das seinerzeit wahrscheinlich für viele Schweizer Stimmbürger den Ausschlag gab, die Vorlage gutzuheissen. Aber auch andere grosse Länder wie China, Indien und Brasilien foutieren sich bisher um eine Umsetzung.

Eine Abschaffung der Mindeststeuer noch im Jahr 2026 würde die Rechtssicherheit erhöhen, die steuerpolitische Souveränität stärken und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz gegenüber Staaten, die auf eine Umsetzung verzichten, verbessern, argumentieren die Autoren. Gleichzeitig empfehlen sie, stattdessen die Einführung einer inländischen Ergänzungssteuer («Domestic Minimum Top-Up Tax», DMTT) zu prüfen.

Erhebliche rechtliche Risiken

Bei der DMTT handelt sich um eine rein innerstaatliche Lösung, die Schweizer Unternehmen vor einer Nachbesteuerung im Ausland schützen würde. Das entspräche auch dem Volkswillen von 2023, wurde doch die Mindeststeuer damals primär als defensive Massnahmen verstanden, die verhindern sollte, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst.

Welche rechtlichen Risiken birgt die aktuelle Ausgestaltung der Mindeststeuer? Gemäss den Autoren verstösst der dynamische Verweis auf eine unbestimmte Anzahl von Rechnungslegungsstandards gegen das verfassungsrechtliche Legalitätsprinzip. Zudem sei die Bemessungsgrundlage der Ergänzungssteuer rechtlich unzureichend definiert und damit potenziell gerichtlich anfechtbar.

Staatsrechtliche Abstützung zweifelhaft

Sie argumentieren aber auch staatsrechtlich: In Anbetracht der veränderten geopolitischen Ausgangslage stelle sich die Frage, ob die Mindeststeuer überhaupt noch im Interesse der schweizerischen Gesamtwirtschaft und durch Art. 129a der Bundesverfassung gedeckt sei. Mit diesem Artikel gab der Souverän dem Bundesrat 2023 eine Carte blanche, bei der Besteuerung grosser Unternehmensgruppen gemäss internationalen Standards zur «Wahrung der Interessen der schweizerischen Gesamtwirtschaft» von bewährten Prinzipien des Schweizer Steuerrechts abweichen zu dürfen.

Sollte das Bundesgericht dereinst (die Autoren rechnen mit einem Zeitraum von zwei bis fünf Jahren) diese Rechtsfragen in einem für den Bund ungünstigen Sinne klären, könnten Rückforderungen bereits erhobener Ergänzungssteuern in Milliardenhöhe entstehen. Besonders pikant: Sollten die Schweizer Regeln für ungültig erklärt werden, würde eine Nachbesteuerung im Ausland drohen. Und eine solche zu vermeiden, war bekanntlich der Haupttreiber der ganzen Übung.

Intransparentes OECD-Gremium ohne demokratische Legitimation

Mit der Side-by-Side-Package-Regelung zugunsten der USA würden Konzerne je nach Domizil von der Eidgenössischen Steuerverwaltung unterschiedlich behandelt – die Studienautoren betrachten dies als einen Verstoss gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung.

Sie werden aber auch grundsätzlich und greifen den Gegner direkt an, bezeichnen sie doch die für die Mindeststeuer verantwortliche OECD-Instanz «Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)» als ein Gremium «ohne demokratische Legitimation und mit intransparenten Entscheidungsprozessen».

Fiskalisch wenig nachhaltig

Aber auch abseits rechtlicher und rechtsstaatlicher Abwägungen ist die Mindeststeuer für die Schweiz eine wenig nachhaltige Einnahmenquelle. Gemäss der Studie sind nämlich US-Konzerne hierzulande die mit Abstand profitabelsten ausländischen Unternehmen und tragen daher überproportional zum Schweizer Steuersubstrat bei. Aufgrund der Side-by-Side-Packages und der steigenden Attraktivität des US-Standorts – und damit der Gefahr von Wegzügen aus der Schweiz – könnte die Mindeststeuer fiskalisch unter dem Strich damit sogar zu einem Verlustgeschäft mutieren.

Bereits vor einem Jahr hatte Rahul Sahgal, CEO der Swiss-American Chamber of Commerce, die OECD-Mindeststeuer als sehr schädlich für den Unternehmensstandort Schweiz bezeichnet. Sahgal kennt die Thematik genau, war er doch früher jahrelang als Berater für Finanz- und Steuerfragen im Dienste des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten in Washington tätig und später stellvertretender Leiter der Steuerabteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen in Bern.

Wie sich das Damoklesschwert unschädlich machen lässt

Im Mai 2025 sprach für ihn allerdings das Damoklesschwert der Nachbesteuerung insbesondere durch EU-Staaten noch gegen einen Schweizer Ausstieg. Mit der inländischen Ergänzungssteuer könnte sich ein eleganter, wenn auch gemäss den Studienautoren «herausfordernder» Ausweg eröffnen.

Es ist zu hoffen, dass die in Zürich verkündete Botschaft aus St. Gallen auch in Bundesbern auf offene Ohren stossen wird.