Berufungsprozess: Jetzt heisst es auf das nächste Urteil warten

Kurz vor 16.30 Uhr endete der Prozess vor dem Zürcher Obergericht. Der vorsitzende Richter Christian Prinz sagte: «Unsere Schicksalsgemeinschaft findet hier ein Ende.»

Geduld ist gefragt

Er dankte den vielen Parteien für ihre Disziplin und das respektvolle Verhalten während des Prozesses. «Es würde hüben und drüben mit harten Bandagen gekämpft. Aber die Grenze des Respekts wurde nie überschritten.» Das sei in einem Strafprozess keine Selbstverständlichkeit.

Bis das Urteil gefällt sei, werde es «Wochen dauern», fügte er an.

Das Schlusswort von Pierin Vincenz dauerte dagegen keine zwei Minuten. «Ich bitte das Gericht um einen Freispruch.» Zwar hätte er in den vielen Jahren ein paar Sachen besser machen können, sagte der ehemalige Raiffeisen-Chef. «Ich hatte aber immer die Interessen der beiden Gesellschaften Raiffeisen und Aduno im Fokus.» Er habe niemanden schädigen wollen.

Beat Stocker ging weiter: Er habe «1000 Dinge falsch gemacht» und hätte über seine Schattenbeteiligungen informieren müssen. Gerade dadurch habe er einen Verdacht geschaffen, über den er sich heute ärgere. Eine Absicht, Aduno finanziell zu schädigen, habe jedoch nie bestanden.

Darlehen oder verschleierte Zahlung?

Die Staatsanwaltschaft hält an ihrer Sicht fest, dass die verdeckten Beteiligungen und Geldflüsse Teil eines Systems persönlicher Bereicherung waren. Chefankläger Marc Jean-Richard-dit-Bressel bezeichnete zentrale Argumente der Verteidigung als «dreist und schlicht falsch».

Besonders deutlich zeigte sich der Gegensatz beim sogenannten Darlehen von Beat Stocker an Pierin Vincenz. Die Verteidigung stellt die Zahlung von 2,9 Millionen Franken als Finanzierung für eine Villa im Tessin dar. Für die Staatsanwaltschaft war der Darlehensvertrag dagegen lediglich ein konstruiertes Tarnmittel, um Zahlungen aus den Firmendeals gegenüber den beteiligten Banken zu verschleiern.

Zentraler Punkt

Auch die Anwälte von Raiffeisen widersprachen der Darlehensversion. Die Bank stützt sich dabei unter anderem auf abgehörte Telefongespräche zwischen Beat Stocker und Pierin Vincenz.

Zusätzlich verweist sie auf eine Korrespondenz des Investnet-Mitgründers Peter Wüst, die zeigen soll, dass Beat Stocker gar nie als operativer Partner von Investnet vorgesehen war.

Damit bleibt Investnet einer der zentralen Streitpunkte des Verfahrens: Für Anklage und Privatkläger stehen die Geldflüsse und verdeckten Verbindungen im Vordergrund, für die Verteidigung dagegen die wirtschaftliche Substanz des Geschäfts und die Frage, ob Raiffeisen überhaupt geschädigt wurde.

Genau dort setzt Lorenz Erni, der Anwalt von Pierin Vincenz, an. Sein Argument ist bewusst einfach: Bei der Übernahme von Commtrain habe Aduno für den Kaufpreis ein gleichwertiges Unternehmen erhalten. Die geheime Beteiligung ändere daran nichts. «Ohne Schaden kein Betrug», lautet seine Schlussfolgerung. 

Verwerflich aber nicht strafbar

Auch Andreas Blattmann, der Verteidiger von Beat Stocker, trennt scharf zwischen moralischer oder governance-seitiger Kritik und Strafbarkeit. Man könne die Nichtoffenlegung der Beteiligungen bemängeln und das Verhalten verwerflich finden. Entscheidend sei aber, ob es strafbar gewesen sei. Seine Antwort: nein.

Damit verdichtet sich der gesamte Prozess auf eine Grundfrage: Reicht die mangelnde Offenlegung von Eigeninteressen zusammen mit den späteren Gewinnen aus, um Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung oder andere Vermögensdelikte zu begründen? Oder muss zusätzlich ein klarer wirtschaftlicher Schaden nachgewiesen werden? Die Staatsanwaltschaft versucht ihre Argumentation unter anderem über das Retrozessionsprinzip zu stützen. Die Verteidiger halten dagegen, dieses Konzept werde auf Sachverhalte übertragen, für die es nicht passe.

Besonders deutlich wurde dieser Streit beim Plädoyer für Stéphane Barbier-Mueller. Sein Anwalt Nathan Landshutbestritt, dass das Verschweigen der Beteiligung von Beat Stocker an Genève Crédit & Leasing eine strafbare Gehilfenschaft darstelle. Stéphane Barbier-Mueller habe Beat Stocker ursprünglich damit beauftragt, eine Refinanzierung für GCL zu finden, und ihn dafür wirtschaftlich beteiligt. Dass später Aduno die Gesellschaft übernahm, sei damals noch nicht Teil dieses Arrangements gewesen. Entscheidend sei zudem der Unterschied zwischen «hätte wissen müssen» und tatsächlichem Wissen. Fahrlässigkeit genüge für den Vorwurf der Gehilfenschaft nicht.

Auch bei den übrigen Mitbeschuldigten versucht die Verteidigung, Wissen und Beteiligung enger zu begrenzen. Jürg Wernli zeichnet Ferdinand Locher als Unternehmer, der die komplexen Verflechtungen zwischen Raiffeisen, Beat Stocker und Pierin Vincenz gerade nicht überblickt habe. 

Anwalt Cornel Borbély argumentiert für Andreas Etter ähnlich: Dieser habe bis 2016 nichts von einer möglichen Beteiligung von Pierin Vincenz an Investnet gewusst und sei davon ausgegangen, dass Beat Stocker bei Raiffeisen keine Entscheidungskompetenzen besessen habe. Fatih Aslantas wiederum verweist für den inzwischen verstorbenen Investnet-Mitgründer auf ein abgehörtes Gespräch, in dem Pierin Vincenz und Beat Stocker verhindern wollten, gemeinsam «als Päckchen in Erscheinung zu treten». Für ihn ist dies der Beleg dafür, dass sein Mandant von einer verdeckten Verbindung nichts gewusst habe.

Streit um PK-Geld

Neben der strafrechtlichen Verantwortung geht es weiterhin um erhebliche Vermögenswerte. Raiffeisen und Viseca, die frühere Aduno, halten an Millionenforderungen fest. Gleichzeitig wird darüber gestritten, welche gesperrten Vermögenswerte freigegeben werden müssen. Der Anwalt von Nadja Ceregato verlangt etwa die Freigabe von Pensionskassenguthaben und Erlösen aus einer Liegenschaft, damit die Vermögensteilung aus der Scheidung mit Pierin Vincenz vollzogen werden kann. Auch die Vertreter des verstorbenen Investnet-Mitgründers fordern die Aufhebung von Vermögensbeschlagnahmungen und Grundbuchsperren.

Die Spesenaffäre um Beat Stocker bleibt demgegenüber eher ein Nebenschauplatz, zeigt aber ebenfalls das Muster der Verteidigung. Andreas Blattmann bestreitet nicht die Ausgaben in Stripclubs oder die Zahlungen für ein Business-Appartement, greift jedoch die rechtliche Würdigung der Vorinstanz an. Das Bezirksgericht habe eine Ausgabenlimite nachträglich festgelegt und Beat Stocker dann wegen deren Überschreitung verurteilt. Beim Appartement habe sein Mandant geglaubt, Anspruch auf die Zahlungen zu haben, weshalb es an einer Bereicherungsabsicht fehle.

Tiefere Strafen?

Was dem Gericht bleibt, sind zwei gegensätzliche Lesarten derselben Vorgänge. Die Anklage sieht ein Geflecht aus verdeckten Beteiligungen, verschleierten Geldflüssen und persönlichen Vorteilen. Die Verteidigung sieht wirtschaftlich erfolgreiche Geschäfte, ungenügende Transparenz und Governance-Fehler – aber keine Straftaten. Genau an dieser Grenze zwischen problematischem Geschäftsgebaren und strafbarer Handlung wird sich das Berufungsurteil entscheiden.

Diverse Experten gehen nun davon aus, dass das Zürcher Obergericht die Strafen der ersten Instanz – 3 Jahre und 9 Monate für Vincenz, 4 Jahre für Stocker – deutlich reduzieren wird.