Brandkatastrophe Crans-Montana: AXA regt «Runden Tisch» an

AXA Schweiz ist die Gemeindehaftpflichtversicherung von Crans-Montana und die Betriebshaftpflichtversicherung der Bar «Le Constellation». Dies teilt die Versicherung am Donnerstagabend mit. Beide hätten branchenübliche Standardprodukte mit einer vertraglich limitierten Deckungssumme bei Axa abgeschlossen, heisst es weiter. Angaben über die maximale Höhe dieser Verpflichtungen macht die AXA nicht.

Die Versicherung zeigt sich bestürzt über das unermessliche Leid, das Opfer und Angehörige der Brandkatastrophe in Crans-Montana erfahren müssen. «Wir drücken allen Betroffenen unser tiefes Mitgefühl aus», betont das Unternehmen.

Werden Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen

Wer für den entstandenen Schaden haftet, lasse sich erst nach Abschluss der laufenden (Straf-)Untersuchung beurteilen, heisst es weiter. Selbstverständlich werde man den Verpflichtungen als Versicherung vollumfänglich nachkommen. Fest stehe zudem, dass die Versicherungssummen der Gemeinde und der Bar im Fall einer Haftung bei weitem nicht ausreichen werden, um für alle finanziellen Schäden der überlebenden Opfer und Hinterbliebenen aufzukommen. AXA arbeite eng mit den Behörden und involvierten Stellen zusammen und sichert seine uneingeschränkte Unterstützung zu.

Das Unternehmen betont zudem, dass die Opfer und ihre Angehörigen oberste Priorität haben. «Es gilt, sie in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen und ihr Leid wo immer möglich zu lindern», heisst es in der Mitteilung.

Gemeinsam tragfähige Lösungen definieren

Die AXA regt an, einen runden Tisch zu schaffen. Dabei sollen, idealerweise unter der Leitung des Bundes, sämtliche involvierten Parteien wie Vertreter der Opfer und der öffentlichen Hand sowie die involvierten Haftpflicht-, Sach-, Unfall- und Krankenversicherer unbürokratische und langfristig tragfähige Lösungen definieren, um für die finanziellen Schäden der überlebenden Opfer und Hinterbliebenen aufzukommen.

AXA bietet an, einen solchen Tisch mit ihrer Expertise und Erfahrung in der Bewältigung von katastrophalen Ereignissen zu unterstützen. «Es gilt jetzt, zusammenzustehen und mit vereinten Kräften dafür zu sorgen, dass den Betroffenen dieser Tragödie schnellstmöglich und unkompliziert geholfen wird.»

Medizinische Versorgung gesichert

Der Versicherer weist zudem darauf hin, dass die medizinische Versorgung der Betroffenen unabhängig von der Haftung grundsätzlich gesichert ist. Bei in der Schweiz wohnhaften Personen würden die vorleistungspflichtigen Sozialversicherungen, darunter auch die Unfallversicherung der AXA, für die Kosten aufkommen.

Vorleistungspflichtige Sozialversicherer können die ihnen entstandenen Kosten ganz oder teilweise von den Haftpflichtigen zurückfordern, heisst es weiter. Für Schäden von Betroffenen, die die Sozialversicherer nicht abdecken (z. B. Genugtuungsansprüche), bestehe die Möglichkeit, ein Opferhilfegesuch nach Opferhilfegesetz zu stellen.