Die Finma hat im Enforcementverfahren gegen Raiffeisen schwere Mängel in der Führung festgestellt. Nun muss die Genossenschaftsbank die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft prüfen.

Die Finma klopft Raiffeisen im Abschluss ihres Enforcmentverfahrens im Zusammenhang mit dem Skandal um Ex-CEO Pierin Vincenz deutlich auf die Finger. Raiffeisen werde verpflichtet, die Vor- und Nachteile einer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vertieft zu prüfen, hiess es in einer Mitteilung der Finma am Donnerstag.

Rechtsform und Gruppenstruktur würden einen erheblichen Einfluss auf die Anforderungen in Sachen Corporate Governance haben. Dieser attestiert die Finma in der Causa Vincenz erhebliche Schwächen.

Frei schalten und walten

In der Zusammenfassung der weitgehend bekannten Ereignisse um die Beteiligungskäufe von Raiffeisen unter ihrem ehemaligen CEO legt die Finma dar, wie Vincenz an den internen Kontrollen frei schalten und walten konnte.

Dabei ginge es wie erwähnt um die Käufe der Investnet-Firmen sowie der KMU Capital. Auch habe die Corporate Governance bei der Vergabe von Krediten an Vincenz zur Finanzierung seiner eigenen Beteiligung versagt. Insbesondere beim Verkauf der Investnet an Vincenz sei es zu einer schweren Verletzung  von Aufsichtsrecht gekommen. Der Verwaltungsrat habe den Interessenkonflikt Vincenz' nicht erkannt und habe ein Geschäft mit beträchtlichen Reputationsrisiken gutgeheissen.

CEO-Budget überzogen

Vincenz habe zudem sein eigenes CEO-Budget für die Bezahlung von Berater-Honoraren bei weitem überzogen. Vincenz zahlte an Beat Stocker, der ebenfalls in Untersuchungshaft genommen worden war, während Jahren monatlich hohe Beraterhonorare.

Die Finma ordnet zum Abschluss ihres Enforcement-Verfahrens gegen Raiffeisen nun an, dass die Genossenschaftsbank ihren Verwaltungsrat erneuern und fachlich stärken muss. Die Bank muss nun mindestens zwei Mitglieder in den Verwaltungsrat holen, welche die für die Grösse des Instituts erforderlich Erfahrung im Bankwesen haben, wie die Finma am Donnerstag schrieb.

Fachliche fähige Verwaltungsräte

Zudem müsse mindestens ein Mitglied über ausgewiesene, den Verhältnissen des Instituts angemessene Erfahrung im Bereich Compliance verfügen. Mitglieder des Prüfausschusses sowie des Risikoausschusses müssen ihrerseits entsprechende Qualifikationen vorweisen können. Die Finma kündigte diesbezüglich weitere Überprüfungen an.

Raiffeisen teilte mit, sie anerkenne die Finma-Verfügung und habe bereits Verbesserungen eingeleitet.

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