Allerdings ist der Gehrig-Bericht in einem allfälligen Strafverfahren gegen Vincenz und sein Umfeld nur ein Nebenschauplatz. Denn die Vorgänge um die Beteiligungsgesellschaft Investnet haben Ex-Swiss-Life-Präsident Bruno Gehrig und die Anwälte der Zürcher Kanzlei Homburger explizit nicht untersucht.

Zweitens hat die Staatsanwaltschaft bei ihren ersten Ermittlungen verdeckte Zahlungen im Zusammenhang mit Investnet sowie mit Eurokaution, einer Tochter-Firma des Kartenanbieters Aduno, entdeckt. Ansonsten hätte sie sowohl Vincenz als auch Ex-Aduno-CEO Beat Stocker kaum über drei Monate in Untersuchungshaft nehmen können.

Lange Untersuchungshaft

Mit dieser langen Zwangsmassnahme hat der ermittelnde Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel Erwartungen aufgebaut. Eine Beendigung des Verfahrens gegen Vincenz ohne Anklage wäre für ihn ein schlechtes Zeugnis.

Ein Nebenschauplatz sind wohl auch die von der «NZZ am Sonntag» (Artikel bezahlpflichtig) berichteten verfahrenstechnischen Verzögerungen: Beschuldigte hätten ihre Handys und Computerfestplatten versiegeln lassen. Nun müsse sich die Staatsanwaltschaft die Entsiegelung auf dem Gerichtsweg erkämpfen. In der Regel urteilt ein Zwangsmassnahmengericht in solchen Fällen eher zugunsten der Staatsanwaltschaft. 

Präsident Lachappelle bringt das offenbar nicht von seinem Fahrplan ab. Kommt es im Herbst 2019 zur Anklage und zu einem Urteil in der Affäre Vincenz, könnte die Vergangenheit endgültig ruhen.

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