Die Schweizer Banken ziehen es vor, den Risiken im Hypogeschäft aus eigenem Antrieb entgegenzutreten. Nun gibt die Aufsicht grünes Licht für die Selbstregulierung.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) anerkennt die angepasste Selbstregulierung der Banken zu Hypothekar-Finanzierungen als Mindeststandard. Dies ging aus einer Mitteilung der Behörde vom Mittwoch hervor. Die Regeln treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Wie auch finews.ch berichtete, hatten die Banken via den Dachverband Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) die Selbstregulierung ins Rennen geschickt, nachdem die Aufsicht Anfang Jahr bei diversen Instituten Stresstests auf den Hypothekenbeständen durchgeführt hatte. Aus Sicht der Finma und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gilt vor allem das Segment der Renditeliegenschaften als risikoreich.

Mehr als doppelt so viel Eigenmittel

Die nun von der Aufsicht abgenickten Änderungen verschärfen die Anforderungen an Belehnung sowie Amortisation in diesem Bereich. Die Selbstregulierung sieht neu vor, dass bei Hypothekar-Finanzierungen von Renditeobjekten vom Kreditnehmer mindestens 25 Prozent des Belehnungswerts als Eigenmittel eingebracht werden müssen, statt nur die bisherigen 10 Prozent. Zudem muss die Hypothekarschuld innerhalb von maximal zehn statt bisher 15 Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswerts amortisiert werden.

Die Verschärfungen betreffen indes nur das Neugeschäft, also weder bestehende Finanzierungen noch die bisherigen Standards im Bereich des selbstgenutzten Wohneigentums.

Noch nicht scharf genug

Ebenfalls nicht abgedeckt werden durch die Selbstregulierung so genannte Buy-to-let-Immobilien, die rund ein Viertel der von Banken finanzierten Renditeliegenschaften ausmachen. Dabei handelt es sich in der Regel um Stockwerkeinheiten und Einfamilienhäuser von Privatpersonen, die nicht selber bewohnt, sondern vermietet werden.

Die Finma empfiehlt den Banken deshalb, die verschärften Anforderungen an Eigenmittel und Amortisation freiwillig auch bei Finanzierungen von Buy-to-let-Objekten anzuwenden.

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