Die sich in Auflösung befindende Falcon Private Bank beschäftigt die Justiz: Die Bundesanwaltschaft hat Anklage wegen Geldwäscherei erhoben.

Die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die Falcon Private Bank wegen Geldwäscherei beziehe sich auf Vorgänge zwischen den Jahren 2012 und 2016, schreibt die «Handelszeitung» (Artikel nicht online verfügbar) am Donnerstag. Der mutmassliche Tatbestand lautet Geldwäscherei in Verbindung mit Unternehmensstrafbarkeit wegen Organisationsmängeln.

Ein Falcon-Sprecher bestätigte die Anklage. Gegenüber der «Handelszeitung» sagte er: «Falcon bestreitet die in der Anklage erhobenen Vorwürfe und wird ihre Interessen vor Gericht wahren».

Auch Ex-CEO angeklagt

Ebenfalls angeklagt sei der ehemalige Falcon-CEO Eduardo Leemann wegen qualifizierter Geldwäscherei. Dessen Sprecher sagte: «Die Anschuldigungen der Bundesanwaltschaft sind aus der Luft gegriffen, völlig haltlos und werden vollumfänglich zurückgewiesen.»

Die Anklage steht in Zusammenhang mit einer Beteiligung der Falcon-Eignerin Aabar Investments bei der italienischen Grossbank Unicredit. Dabei gehe es um die Rolle des früheren Falcon- und Aabar-Präsidenten Khadem al-Qubaisi. Er wurde 2016 in Dubai verhaftet und später in Abu Dhabi wegen Geldwäscherei zu fünfzehn Jahren Haft verurteilt.

Falcon hatte im vergangenen Mai die Auflösung beschlossen. Kürzlich kaufte die Genfer One Swiss Bank einen Teil der verbliebenen Kundenassets.

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