Eine frühere Private Bankerin der Credit Suisse hat Regeln übertreten und der Bank einen Verlust eingebrockt. Vor einem Londoner Gericht erringt sie dennoch einen Sieg.

Die Credit Suisse (CS) hat in London eine Niederlage in einem Arbeitsrechts-Streit mit der früheren Kundenberaterin Ellina Volkova hinnehmen müssen. Die Kündigung der Private Bankerin im Jahr 2020 sei ungerechtfertigt gewesen, entschied Richter David Massarella vom Londoner Arbeitsgericht, wie die britische Zeitung «The Telegraph» (Artikel bezahlpflichtig) am Montag berichtete.

«Wir haben festgestellt, dass die Ermittlungen über einen ungerechtfertigt langen Zeitraum durchgeführt wurden», wird aus der Urteilsbegründung des Richters zitiert. Die Verfehlungen, welche zur Kündigung von Volkova im Januar 2020 geführt hatten, wurden vom Gericht allerdings anerkannt. Demnach habe die Ex-Bankerin mit einem «Mangel an Transparenz, der Unehrlichkeit einschliesst» agiert.

Die CS wollte die Entscheidung gegenüber finews.ch nicht kommentieren.

Untersuchung dauerte 17 Monate

Der Rechtsstreit geht auf einen Vorfall aus dem Jahr 2018 zurück. Damals hatte Volkova einem superreichen russischen Kunden ein «ungeeignetes» und Finanzprodukt verkauft, ohne zuvor die Erlaubnis des Compliance-Teams der Credit Suisse einzuholen. Die Bank machte im nachhinein das Geschäft rückgängig, was zu einem Verlust von 22’000 Schweizer Franken führte.

Schon zuvor hatte die Frau offenbar gegen interne Regeln verstossen und mit dem russischen Kunden zudem über ungesichterte Kanäle kommuniziert.

Die Kündigung der Bankerin erfolgte jedoch erst, nachdem eine Untersuchung der Vorgänge nach 17 Monaten abgeschlossen war.  Zwar wurden auch die Gründe für die Verzögerungen teilweise als nachvollziehbar anerkannt. Aber insgesamt habe es zu lange gedauert, wie das Tribunal nun zu Ungunsten des Schweizer Instituts entschieden.

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